openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Selbständig oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer?

(openPR) Das Statusfeststellungsverfahren dient der Klärung

Die Frage, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, lässt sich von den Beteiligten oftmals nicht mit Sicherheit beantworten. Wird diese bejaht, sind Sozialversicherungsbeiträge in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen. Das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragende Statusfeststellungsverfahren dient der Entscheidungsfindung.



Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind (§ 1 S.1 Nr. 1 SGB VI). Im Sozialrecht ist unter „Beschäftigung“ die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis, zu verstehen. Jedoch sind auch andere Formen der Erwerbstätigkeit, zum Beispiel die sogenannte Scheinselbständigkeit, als Beschäftigung anzusehen.

Eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel, dass Beiträge in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung zu entrichten sind:

• Arbeitslosenversicherung
• Krankenversicherung
• Rentenversicherung
• Pflegeversicherung

Der Beschäftigungsbegriff ist das wesentliche Abgrenzungskriterium zwischen abhängig beschäftigter Tätigkeit als Arbeitnehmer und beruflicher Selbständigkeit.

Sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Beschäftigung sind nicht identisch

Der sozialrechtliche und der arbeitsrechtliche Beschäftigungsbegriff fallen jedoch auseinander. Im Arbeitsrecht bezieht sich dieser insbesondere auf das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hingegen kann im Sozialrecht ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen, ohne dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Dies ist beispielsweise regelmäßig bei mitarbeitenden Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) der Fall.

Sozialversicherungsträger prüfen deshalb auch, ob bei der ausgeübten Tätigkeit arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlagen festzustellen sind. Soweit solche vorliegen, sprechen diese in der Regel gegen eine Selbständigkeit des Auftragnehmers.

Selbständigkeit

Selbständig ist nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Allgemeinen jemand,
• der unternehmerische Entscheidungsfreiheit genießt,
• ein unternehmerisches Risiko trägt
• unternehmerische Chancen wahrnehmen und
• hierfür Eigenwerbung betreiben kann.

Anhaltspunkte, die gegen eine Selbständigkeit sprechen, sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle – Formular V0027

Um festzustellen, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, können Auftragnehmer und Auftraggeber das sogenannte Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen lassen.

Das Statusfeststellungsverfahren verschafft bezüglich der konkreten Beschäftigung Rechtssicherheit. Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt hierfür das Formular V0027 zur Verfügung. Mit diesem wird schriftlich eine Entscheidung über den Status des Auftragnehmers beantragt.

Der Rentenversicherungsträger weist daraufhin, dass die dort gestellten Fragen vollständig zu beantworten und die erbetenen Unterlagen möglichst umgehend zu übersenden sind. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben sowie die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel der Behörde zur Verfügung zu stellen (§ 280 Absatz 2 SGB IV, § 196 Absatz 1 SGB VI, § 98 Abs. 1 SGB X).

die tatsächlichen Verhältnisse sind für die Clearingstelle maßgebend

Beim Ausfüllen des Formulares empfiehlt es sich nach Auffassung des Rentenberaters Martin Ziemann, die eigenen Angaben sorgfältig zu überlegen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine vom Arbeitgeber abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Der vertraglichen Vereinbarung ist zwar Bedeutung beizumessen – nach ständiger Rechtsprechung aber lediglich eine untergeordnete.

Umstritten ist oftmals, ob die Vertragsvereinbarungen ernsthaft von den Beteiligten gewollt sind – also nicht nur dem Anschein dienen. Letzteres könnte, aufgrund des nicht vorhandenen Rechtsbindungswillens, als sogenanntes Scheingeschäft verstanden werden. Neben der Nichtigkeit der Vereinbarung kann dies weitere Folgen auslösen. Maßgebend ist also insbesondere, ob die Vertragsmodalitäten auch wie vereinbart verrichtet werden. Das dem Antrag V0027 als Anlage beizufügende Formular C0031 dient der weiteren Beurteilung des Auftragsverhältnisses.

Abgrenzungskriterien – selbständige Tätigkeit / abhängige Beschäftigung

Seitens der Rechtsprechung und der Deutschen Rentenversicherung wurden Abgrenzungskriterien entwickelt, welche die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit ermöglichen sollen:

a) Merkmale ohne oder mit nur geringer Bedeutung:

Entgegen verbreiteter Annahme kommt folgenden Merkmalen für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit keine oder nur geringe Bedeutung zu:

- Anmeldung eines Gewerbes gemäß § 14 GewO (Gewerbeanzeige)
- Eintrag als Firma in das Handelsregister
- Abschluss einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder Alterssicherung

b) Merkmale mit Indizwirkung:

Nachfolgende Merkmale können eine Indizwirkung entfalten. Für sich allein genommen sprechen diese nicht gegen eine Selbständigkeit. Treffen mehrere Kriterien zu, läßt dies jedoch auf ein Beschäftigungsverhältnis schließen:

- Pflicht, die ausgeübte Tätigkeit zu dokumentieren
- Verpflichtung, Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub) dem Auftraggeber mitzuteilen
- Verpflichtung, Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes (z.B. Tragen von Dienstkleidung des Auftraggebers) nachzukommen.

c) deutliche Merkmale einer abhängigen Beschäftigung:

Soweit der Auftragnehmer

- in den Räumen des Arbeitgebers tätig ist,
- dessen Weisungen uneingeschränkt Folge zu leisten hat,
- die vertraglich vereinbarte Leistung nicht durch eine Ersatzkraft erbringen lassen kann,

wird von der Arbeitnehmereigenschaft des Beschäftigten auszugehen sein.

d) deutliche Merkmale der Selbständigkeit:

Für eine Selbständigkeit spricht, wenn der Auftragnehmer
- für mehrere Auftraggeber tätig ist und die Leistung auch durch
- versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (nicht geringfügig Beschäftigte)

erbringen lassen kann.

Rechtsfolgen des Statusfeststellungsverfahrens bei der Clearingstelle

Keineswegs immer schätzen Auftragnehmer und Auftraggeber die Rechtsfolgen des Statusfeststellungsverfahrens richtig ein. Kommt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zu dem Ergebnis, dass Sozialversicherungspflicht besteht, ist dieser nachzukommen. Die Versicherungspflicht beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Aufnahme der abhängigen Beschäftigung.

Dies kann erhebliche Nachzahlungen zur Folge haben. Sobald der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist, sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (nach) zu entrichten. Deren Höhe kann Unternehmen im Einzelfall dazu zwingen, Insolvenz anmelden zu müssen.

Die Deutsche Rentenversicherung formuliert in ihren Antrags- und Auskunftsformularen Begriffe und Fragen, die als „allgemein gehalten“ verstanden werden können. Ziel ist es jedoch, „festzustellen“ ob Sozialversicherungspflicht besteht. Auch wenn die Wortwahl der Vordrucke unverfänglich erscheinen mag, dient sie doch eben diesem Zweck.

Ist gegenüber dem Sozialversicherungsträger erst einmal eine Erklärung abgegeben, wird sie dort dokumentiert und kann rechtliche Folgen auslösen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 909798
 322

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Selbständig oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rentenberatung Ziemann

Bild: Brexit oder die Balance of Power?Bild: Brexit oder die Balance of Power?
Brexit oder die Balance of Power?
Gespenster der Geschichte gefährden den deutschen Sozialstaat Wer im Sommer 2017 auf den Strandpromenaden der belgischen Stadt Oostende oder des angrenzenden Dünkirchens spazieren ging, sah sich mit Ereignissen des ersten und zweiten Weltkrieges konfrontiert. Auf zahlreichen Hinweistafeln sowie Informationspavillions wurde an die Flandernschlacht 1917 und der Evakuierung der britischen Expeditonsstreitkräfte im Jahr 1940 erinnert. In der Operation „Dynamo“ wurden im Frühsommer 1940 die militärisch geschlagenen britischen und französischen …
Private Krankenversicherung - im Alter kann es teuer werden
Private Krankenversicherung - im Alter kann es teuer werden
Dass mit zunehmendem Lebensalter die Beiträge der privaten Krankenversicherung erheblich ansteigen können, dürfte den meisten Versicherten bekannt sein. Als Ausweg wird der sogenannte „Basistarif“ angeboten. Dessen Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung „vergleichbar“ - aber eben nicht identisch. Der „Basistarif“ ist nach Auffassung des Rentenberaters Martin Ziemann (http://rentenberatung-ziemann.de) keine echte Alternative gegen zunehmende Beitragskosten im Alter. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung s…

Das könnte Sie auch interessieren:

Neue Arbeitsmarktstudie: Trotz Arbeitsmarktkrise plant ein Fünftel aller Arbeitnehmer in 2010 einen Jobwechsel
Neue Arbeitsmarktstudie: Trotz Arbeitsmarktkrise plant ein Fünftel aller Arbeitnehmer in 2010 einen Jobwechsel
… Transparenz (30 Prozent) sowie dem ungenügenden Informationsfluss bei wichtigen Veränderungen (28 Prozent). Umfragemethode Bei dieser Online-Umfrage befragte CareerBuilder 5.231 Berufstätige (Vollzeitbeschäftigte, keine selbständig Angestellte oder Beamte) über 18 Jahre in den USA. Die Umfrage wurde vom 5. bis zum 23. November 2009 durchgeführt. Bei einer …
Bild: Berufliche Belastungen in Europa 1990-2005: Arbeitsintensität und Zeitdruck sind massiv gestiegenBild: Berufliche Belastungen in Europa 1990-2005: Arbeitsintensität und Zeitdruck sind massiv gestiegen
Berufliche Belastungen in Europa 1990-2005: Arbeitsintensität und Zeitdruck sind massiv gestiegen
… Arbeitnehmer mit mehr als einem Job angestiegen. • Zwar berichten die meisten Arbeitnehmer, dass sie selbst verantwortlich sind für die Arbeitsqualität (73%), dass sie unvorhergesehene Probleme selbständig lösen (81%) oder dass sie bei ihrer Arbeit auch Neues lernen (70%). In der Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt sich jedoch, dass diese Merkmale …
Bild: Verständnis für Nullrunde kaum vorhanden - 45 Prozent der Arbeitnehmer erwarten GehaltserhöhungBild: Verständnis für Nullrunde kaum vorhanden - 45 Prozent der Arbeitnehmer erwarten Gehaltserhöhung
Verständnis für Nullrunde kaum vorhanden - 45 Prozent der Arbeitnehmer erwarten Gehaltserhöhung
… 800 in Deutschland beschäftigte Personen aus unterschiedlichen Branchen, die über 18 Jahre alt sind, mindestens 24 Stunden pro Woche bezahlter Arbeit nachgehen und nicht selbständig sind. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise rechnet die Mehrheit der Arbeitnehmer mit einem Rückgang der deutschen Konjunktur im 1. Quartal. Die Zukunft für das Unternehmen, …
Bild: Transparenz bei der ArbeitsplatzteilungBild: Transparenz bei der Arbeitsplatzteilung
Transparenz bei der Arbeitsplatzteilung
… auf. Hierbei muss für den Arbeitgeber durchgängig die komplette Leistung am Arbeitsplatz erbracht werden, die Arbeitnehmer teilen sich jedoch die zu erbringenden Zeiten untereinander selbständig auf. Die Aufteilung der Arbeitszeit kann beim Job Sharing nach diversen Modellen erfolgen. Angefangen bei der Aufteilung der Arbeit an einem Tag, indem der eine …
Bild: Wegen Konkurrenztätigkeit fristlose Kündigung?Bild: Wegen Konkurrenztätigkeit fristlose Kündigung?
Wegen Konkurrenztätigkeit fristlose Kündigung?
… und ob vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist. Rudi erläuterte Uwe, dass es kaufmännischen Angestellten untersagt ist, ohne Einwilligung des Arbeitgebers eine Konkurrenztätigkeit auszuüben, gleichgültig ob unselbständig oder selbständig. Das ergibt sich aus dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot gemäß § 60 HGB (Handelsgesetzbuch). …
Bild: Bundesarbeitsgericht - Beleghebamme keine sog. arbeitnehmerähnliche PersonBild: Bundesarbeitsgericht - Beleghebamme keine sog. arbeitnehmerähnliche Person
Bundesarbeitsgericht - Beleghebamme keine sog. arbeitnehmerähnliche Person
Eine selbständige Hebamme, die auf Grund eines Belegvertrags im Krankenhaus tätig wird, ist im Verhältnis zum Krankenhausträger keine arbeitnehmerähnliche Person, so der amtliche Leitsatz eines Beschlusses v. 21.02.07 – Az. 5 AZB 52/06 – des Bundesarbeitsgerichts. Aus dem Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung und vorab …
Bild: Arbeitsbarometer - Knapp 80 Prozent der Beschäftigten haben trotz Finanzkrise Vertrauen in ihren ArbeitgeberBild: Arbeitsbarometer - Knapp 80 Prozent der Beschäftigten haben trotz Finanzkrise Vertrauen in ihren Arbeitgeber
Arbeitsbarometer - Knapp 80 Prozent der Beschäftigten haben trotz Finanzkrise Vertrauen in ihren Arbeitgeber
Ergebnisse stammen aus einer aktuellen Umfrage im Rahmen des regelmäßig durchgeführten Randstad Arbeitsbarometers. Befragt wurden 823 in Deutschland beschäftigte Personen aus unterschiedlichen Branchen, die über 18 Jahre alt sind, mindestens 24 Stunden pro Woche bezahlter Arbeit nachgehen und nicht selbständig sind.
Tipps zur Ausbildungsfinanzierung
Tipps zur Ausbildungsfinanzierung
… Institut für Management veranstaltet am 23. und 31. Jänner einen Informationsabend mit der Steuerberatungskanzlei EcoWirtschaftstreuhand in Wien und Salzburg. Ob Arbeitnehmer oder Selbständig - die steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten stellt immer wieder einen erheblichen Faktor bei der Finanzierung von Weiterbildungen oder Ausbildungen in den …
Bild: Scheinselbständigkeit bei höchstpersönlicher Leistung?Bild: Scheinselbständigkeit bei höchstpersönlicher Leistung?
Scheinselbständigkeit bei höchstpersönlicher Leistung?
Ein Thema, das von vielen Unternehme(r)n unterschätzt wird. Die Scheinselbständigkeit. Was bedeutet Scheinselbständigkeit? Ein Unternehmer beauftragt einen Freien Mitarbeiter, in Wahrheit ist er aber ein Arbeitnehmer: Der Freie Mitarbeiter ist also nur zum Schein selbständig, eigentlich aber eben ein Arbeitnehmer. Die Rechtsfolgen sind unangenehm: Der …
Bundesarbeitsgericht - Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetriebsklausel
Bundesarbeitsgericht - Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetriebsklausel
… ein Unternehmer mehrere Kleinbetriebe unterhält, werden die Zahlen der dort Beschäftigten nicht automatisch zusammengerechnet, wenn es sich tatsächlich um organisatorisch hinreichend verselbständigte Einheiten und deshalb um selbständige Betriebe handelt. Es ist aber sicherzustellen, dass damit aus dem Geltungsbereich des Gesetzes nicht auch Einheiten …
Sie lesen gerade: Selbständig oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer?