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Die Unternehmensberatung terrassign klärt alle Fragen bezüglich Mitarbeiterentsendungen im Falle des Brexit

25.05.201613:43 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Bild: Die Unternehmensberatung terrassign klärt alle Fragen bezüglich Mitarbeiterentsendungen im Falle des Brexit

(openPR) Berlin, Mai 2016
Wenige Wochen vor Großbritanniens Brexit-Referendum am 23. Juni kündigt terrassign deutschen Unternehmen im Falle eines EU-Austritts Großbritanniens Unterstützung in allen Fragen bezüglich Entsendungen in das Vereinigte Königreich an und gibt gleichzeitig Entwarnung: Details werden sich verändern, Grundsätze nicht.

Am 23. Juni 2016 ist es soweit; Großbritannien entscheidet über seinen Verbleib in der EU. Ob der Brexit wirklich kommt, ist derzeit noch nicht vorherzusehen. Während sich die Regierung unter David Cameron optimistisch über einen Verbleib in der EU gibt, gilt Londons Bürgermeister Boris Johnson als großer Befürworter des Austritts. 17 bis 20 Prozent der befragten Bürger geben an, dazu noch keine endgültige Meinung zu haben.

Für deutsche Unternehmen mit laufenden oder geplanten Entsendungen nach Großbritannien stellen sich hier viele Fragen nach dem Handlungsbedarf. Müssen zum Beispiel bestehende Arbeitsverträge erneuert oder neue immigrationsrechtliche Schritte unternommen werden? Was ändert sich kurz-, mittel- oder langfristig?

terrassign kann hier zunächst einmal beruhigen: Für laufende Entsendungen bis mindestens Mitte des Jahres 2018 werde sich erstmal nichts ändern. Gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags müsste Großbritannien erst einmal dem Europäischen Rat seine Austrittsabsicht mitteilen und danach würde die EU die Einzelheiten des Austritts in einem Abkommen mit Großbritannien aushandeln. Die Dauer dieser Verhandlungen werde auf mindestens zwei Jahre geschätzt.

Auch nach Ablauf der Verhandlungen seien nach terrassign keine großen Wendungen zu befürchten. Zum einen seien viele Führungskräfte im britischen Finanzsektor EU-Bürger, die sicherlich geringes Interesse an Veränderungen an der innereuropäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit zeigen würden. Zum anderen gehen Analysten davon aus, dass Großbritannien nach Austritt der EU, Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen als Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) folgen werde, womit die vier Freiheiten des EU-Binnenmarktes (Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) auch für Großbritannien als Nicht-EU-Mitgliedsstaat weiterhin bestehen blieben.

Bei generellen Fragen und etwaigen Neuerungen werden die Experten von terrassign den deutschen Unternehmen mit kompetenter Beratung gerne zur Seite stehen.

Weitere Informationen auf www.terrassign.com.

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