(openPR) Neue rechtliche Anforderungen bei Mitarbeiterentsendungen nach Österreich und Italien. Schweiz greift bei Mindestlohn härter durch.
Hamburg, März 2017
Ende 2016 trat in Italien ein neues Gesetz in Kraft, das die Entsendung von Arbeitnehmern durch im EU-Ausland ansässige Unternehmen regelt. Eine Anhäufung von bürokratischen Anforderungen muss ab sofort vom italienischen Arbeitsministerium überprüft und genehmigt werden, bevor Mitarbeiter überlassen werden können. Das entsendende Unternehemen muss die Entsendung beim italienischen Arbeitsminiterium melden, einen Vertreter in Italien benennen und alle erforderlichen Dokumente in italienischer Sprache vorhalten. Für die Anmeldung muss sich das entsendende Unternehmen beim Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums registrieren und weitgehende administrative Vorschriften beachten. Doch Achtung: Die Registrierung ist derzeit nur in italienischer Sprache möglich! Im Anschluss an die Registrierung muss ein Entsendungsformular ausgefüllt werden, in dem eine Vielzahl an Informationen zum entsendenden Unternehmen, als auch zum entsandten Mitarbeiter angegeben werden müssen. Unternehmen, die diesen neuen Anforderungen nicht nachkommen, drohen Strafzahlungen von bis zu 150.000 Euro.
Auch in Österreich und der Schweiz haben sich die rechtlichen Anforderungen geändert. In Österreich gibt es seit Anfang des Jahres Neuerungen der Regelung für Mitarbeiterentsendungen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz. In der Schweiz überprüfen Behörden zunehmend die Lohnzahlungen von ausländischen Unternehmen und verhängen bei Missachtung saftige Strafen. Hier gilt es, die Entsendeentschädigungen für die internationalen Mitarbeiter zu berechnen und die Zahlung nachzuweisen.
Insgesamt lässt sich beobachten, dass sich die jeweilige Gesetzeslage in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zunehmend verschärft: Im Vordergrund steht dabei die Bekämpfung von Lohndumping und die Einhaltung von Vorschriften zur sozialen Absicherung der betreffenden Mitarbeiter. Im Nachgang bedeutet dies aber vor allem, einen höheren Aufwand in der Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeiterentsendungen auf Seiten der Unternehmen, was vor allem viele kleine Firmen davon abschreckt, ihre internationalen Chance wahrzunehmen.
Selbstverständlich haben mittelständische Unternehmen in terrassign auch weiterhin einen kompetenten Partner für Mitarbeiterentsendungen ins europäische Ausland. terrassign behält auch jetzt den Durchblick und berät auch bei geänderten und erschwerten Umständen fachkundig, um für den optimalen und reibungslosen Verlauf von Mitarbeiterentsendungen zu sorgen und Erfolg auch an neuen Arbeitsstätten zu unterstützen.
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