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1. Mai Radtouren: Führerschein in Gefahr

Bild: 1. Mai Radtouren: Führerschein in Gefahr
Maßvoller Genuss schützt vor Führerscheinentzug
Maßvoller Genuss schützt vor Führerscheinentzug

(openPR) Am 1. Mai starten viele Radfahrer in die Saison. Dabei oder vielleicht gerade deshalb ist der sogenannte Tag der Arbeit einer der unfallträchtigsten des ganzen Jahres. Ein Grund dafür ist der hohe Alkoholkonsum der Hobbylenker an diesem Tag. Dass bei alkoholisiertem Fahrradfahren auch der Kfz-Führerschein gefährdet ist, scheinen viele nicht zu wissen. Die Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen klärt auf.

Auch das derzeit kalte Wetter schreckt viele Fahrradfahrer nicht davon ab, traditionell am 1. Mai in kleinen oder großen Gruppen auf Tour zu gehen. Gefährlich kann es vor allem für solche Radler werden, die nach dem Winter das erste Mal wieder aufs Rad steigen. Kommt dann noch Alkohol ins Spiel, wird es richtig riskant. Denn schon ab 0,5 Promille nimmt die Konzentrations- und damit auch die Reaktionsfähigkeit ab. Das Unfallrisiko verdoppelt sich.

Die Grenze ist schnell erreicht. Während bei einem 90 Kilogramm schweren Mann, der einen halben Liter Bier innerhalb einer Stunde getrunken hat, ein Blutalkoholgehalt von ungefähr 0,41 Promille gemessen werden kann, sind es bei einer 65 Kilogramm schweren Frau - bei gleicher Menge Bier - bereits 0,51 Promille. Autofahren wäre dann bereits tabu.

Zwar sieht der Gesetzgeber bei Fahrradfahrern eine höhere Promillegrenze als bei Autofahrern vor, doch auch die wird am 1. Mai oder an Himmelfahrt von vielen geknackt: Radfahrer, die mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr von der Polizei erwischt werden, riskieren ihren Führerschein. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis gesellen sich schnell Punkte im Verkehrszentralregister, eine Geldstrafe und die Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt.

Egal ob zu Fuß oder auf dem Fahrrad: Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt genießt keine Narrenfreiheit. Der BGV rät daher zum maßvollen Genuss, denn auch der Versicherungsschutz ist unter Umständen in Gefahr. Wer am 1. Mai nach dem Feiern sein Fahrrad nur noch schwer findet und das Schloss nur mit Problemen öffnen kann, sollte den Heimweg lieber per Taxi antreten. Die Fahrt ist allemal günstiger als der drohende Verlust des Führerscheins und des Versicherungsschutzes.

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