(openPR) Saarbrücken / München. Die Rentenlotterie „GlücksSpirale“ ruft Filmemacher zur Teilnahme an der zweiten Auflage des „GlücksSpirale Film Award“ auf.
Die Frage, was Glück ist, gehört eigentlich zu den schwierigsten philosophischen Fragen. Bis zum 15. November 2016 können sich kreative Köpfe nun filmisch an diese Glücksmaterie heranwagen und ihre Filmergebnisse in Form eines 30- bis 90-sekündigen Clips unter gluecksspirale-filmaward.de hochladen. Dort gibt es auch alle weiteren Informationen zum Wettbewerb.
Der Wettbewerb bietet in zwei Kategorien Studenten von Filmhochschulen sowie talentierten Regisseuren ohne akademische Ausbildung die Chance auf attraktive Preise. Sowohl die Kategorie Hochschulpreis als auch die Kategorie Publikumspreis sind mit jeweils 7.500 Euro für den ersten Platz, 3.500 Euro für den zweiten und 2.000 Euro für den dritten Platz dotiert.
Eine aus fünf Experten bestehende Jury beurteilt die eingegangenen Filme insbesondere nach den Kriterien Kreativität, Qualität, Kamera, Schnitt und Inhalt.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 23 Filme für den Wettbewerb eingereicht. Sechs davon entfielen auf die Kategorie Hochschulpreis, 17 auf die Kategorie Publikumspreis.
Informationen zur GlücksSpirale: Seit 1970 fördert die GlücksSpirale gemeinnützige Projekte. Die Erträge aus der GlücksSpirale gehen zu gleichen Teilen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und den Deutschen Olympischen Sportbund. Darüber hinaus werden in der Mehrzahl der Bundesländer regionale gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Suchtbekämpfung, Kirche, Kultur und Sport gefördert, die das vierte Viertel der Gesamtförderung erhalten. Im Jahr 2015 betrug die Gesamtfördersumme knapp 63 Mio. Euro.
Jedes Los der GlücksSpirale bietet Woche für Woche die Chance, auf ein monatliches Einkommen von 7.500 Euro - ein Leben lang.













