(openPR) Am 29. Mai 2006 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf zur Reform des GmbH-Rechts vorgelegt. Wesentliche Neuerungen im Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ sind u.a.:
- Vereinfachung und Beschleunigung der GmbH-Gründung
- Das Mindestkapital wird auf 10.000 € herabgesenkt, davon müssen aktuell nur noch 5.000 € aufgebracht werden.
- Jeder Geschäftsanteil muß nur noch 1 € betragen. Zur leichteren Übertragung von Ge-schäftsanteilen soll das Verbot, bei der Errichtung der GmbH mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, aufgehoben werden, ebenso das Verbot, mehrerer Teile von Geschäftsanteilen gleichzeitig an denselben Erwerber zu übertragen.
- Mit dem MoMiG erhält das Cash Pooling eine Rechtsgrundlage.
- Das Eigenkapitalersatzrecht wird vereinfacht und dereguliert: Die Rechtsprechungs- und Gesetzesregeln über die kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen im Insolvenzrecht werden neu geordnet; die Rechtsprechungsregeln nach § 30 GmbH werden aufgehoben. Eine Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen wird es nicht mehr geben.
- Regelung des gutgläubigen Erwerbs: Als Gesellschafter gilt nur, wer in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Ist eine Eintragung in die Liste für drei Jahre unbeanstandet geblieben, gilt der Inhalt dem Erwerber eines Geschäftsanteils gegenüber für richtig.
- Die Missbräuche der GmbH in der Krise sollen durch „Firmenbestatter“ verhindert wer-den.
Der Autor des Gesetzes und zuständige Referatsleiter im BMJ, Prof. Dr. Ulrich Seibert, erläutert die Inhalte im Einzelnen auf der Tagung „GmbH-Reform“ der FORUM Institut für Mana-gement am 13. Juni 2006 in Düsseldorf. Hier erhalten Sie Informationen aus erster Hand und lernen die Entwicklungen in Gesetz und deren Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis frühzeitig kennen.
Das Veranstaltungsprospekt zum Download finden Sie unter: http://www.forum-institut.de/pdf/0606723.pdf










