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BGH: Verurteilung der Lange Vermögensberatung GmbH rechtskräftig

Bild: BGH: Verurteilung der Lange Vermögensberatung GmbH rechtskräftig
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann.
Rechtsanwalt Robert D. Buchmann.

(openPR) Bereits mehrfach drangen Kläger in den letzten Jahren mit ihren Schadensersatzansprüchen erstinstanzlich gegen die Lange Vermögensberatung vor dem LG München durch. Insbesondere die 35. und die 32. Zivilkammer des Landgerichts bestätigten wiederholt, dass die Aussendungen der Lange GmbH falsche und irreführende Aussagen, insbesondere zur angeblichen Fungibilität der Schiffsfondsanteile, enthielten. Nunmehr war eine Klägerin nach gewonnener zweiter Instanz vor dem OLG München auch in letzter Instanz erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des OLG München und dürfte damit den Weg für weitere Kläger geebnet haben, welche Schadensersatzansprüche gegen die Lange Vermögensberatung geltend machen wollen.

Zum Hintergrund: Das Geschäftsmodell der Lange Vermögensberatung GmbH aus München bestand über Jahre hinweg unter anderem darin, sich Namen und Adressen neuer Kunden aus den Handelsregistern zu suchen, um diese dann anzuschreiben und in den höchsten Tönen für die von ihr vertriebenen Schiffsfonds zu werben. Bei den Kunden handelte es sich zumeist um solche Investoren, welche bereits in der Vergangenheit in Schiffsfonds investiert hatten und deren Namen daher öffentlich bekannt waren. Dabei trat die Lange GmbH bzw. Herr Michael Lange oder dessen Sohn Dirk oft nicht nur als „Exclusiv“-Vertrieb, sondern auch als Gründungskommanditisten der zahlreichen Fonds auf.

Um auch wirklich jeden Teil der „Wertschöpfungskette“ zu nutzen, bot die Lange GmbH ihren Kunden sogar noch eine teilweise oder sogar vollständige Fremdfinanzierung der Anteile an. Damit wurde den Kunden der vermeintliche Vorteil einer weit höheren Beteiligung geboten. Auch die Konstruktion der Fremdfinanzierung fällt der Lange GmbH, wie bereits im Jahre 2015 das OLG München ausführte, nunmehr auf die Füße, da die Lange GmbH grundlegende verbraucherschützende Informationspflichten schlicht ignorierte. Die Lange GmbH nahm daraufhin die Berufung zurück.

Zuletzt vertrieb die Lange GmbH auch verstärkt Anteile an den Fonds ML Schiffsinvest 1, 2 und 3. Auch diese lassen jedoch den versprochenen wirtschaftlichen Erfolg vermissen, weswegen Rössner Rechtsanwälte auch hier Klage eingereicht haben.

Gerne prüfen wir auch Ihre Unterlagen, geben Ihnen unsere Einschätzung hierzu ab und teilen Ihnen die Kosten eines etwaigen Vorgehens gegen die Lange GmbH mit.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/schiffsfonds

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