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Scholz Holding GmbH: Ausfall der Anleihe möglich – Möglichkeiten der Anleger

Bild: Scholz Holding GmbH: Ausfall der Anleihe möglich – Möglichkeiten der Anleger
Rechtsanwalt Dr. jur. Perabo-Schmidt, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Dr. jur. Perabo-Schmidt, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Stolze 182,5 Millionen Euro hat die Scholz Holding GmbH über eine Unternehmensanleihe bei Anlegern eingesammelt. Inzwischen ist nicht nur der Anleihekurs abgestürzt, sondern auch der Ausfall der Anleihe und damit hohe Verluste für die Anleger drohen.

Am 8. März wäre die Zinszahlung für die 2012 nach österreichischem Recht begebene Anleihe (ISIN: AT 0000A0U9J2 / WKN A1MLSS) fällig. Daraus wird wohl nichts. Stattdessen sind die Anleger zu zwei Gläubigerversammlungen am 9. und 16. Februar nach Wien eingeladen. Die inzwischen bestellte Kuratorin wird dabei wohl über die geplanten Sanierungsmaßnahmen des kriselnden Recyclingunternehmens berichten. Und wohl auch darüber, welchen Anteil die Anleger zur finanziellen Restrukturierung leisten sollen. „Es ist davon auszugehen, dass die Anleihebedingungen geändert werden sollen. In ähnlichen Fällen wurden Anleger aufgefordert, Zahlungen zu stunden, einer Senkung des Zinssatzes und einer Verlängerung der Laufzeit zuzustimmen. Ob durch derartige Maßnahmen eine nachhaltige Sanierung der Scholz Holding GmbH gelingt, ist allerdings ungewiss. Zumal offenbar noch weitere finanzielle Verbindlichkeiten das Unternehmen belasten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Denn die aktuellen Entwicklungen lassen große finanzielle Schwierigkeiten bei dem Recyclingunternehmen befürchten. So senkte die Ratinggesellschaft Euler Hermes Rating die Bewertung inzwischen auf „C“. „Die Verlegung des Firmensitzes nach London kann auch als ein Zeichen interpretiert werden, dass so ein Antrag auf Insolvenz nach deutschem Recht vermieden werden sollte. Diese Warnzeichen sollten die Anleger nicht ignorieren, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Dr. Perabo-Schmidt.

In Betracht kommt dabei die außerordentliche Kündigung der Anleihe aber auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können sich gegen Unternehmensverantwortliche und / oder Vermittler richten, sofern Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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