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Anleihe-Umtausch von German Pellets: „Anleger müssen selbst aktiv werden“

(openPR) Anleihezeichner müssen selbst aktiv werden, um ihre German Pellets Unternehmensanleihe 2011/16 in die neue Anleihe 2014/19 umzutauschen. Carsten Scholz, Leiter Investor Relations bei German Pellets, erläutert, wie der Umtausch funktioniert und rät Anleihezeichnern dazu, aktiv auf ihre Depotbank zuzugehen und diese mit dem Umtausch zu beauftragen. „Die Bank ist verpflichtet, den Tausch gemäß Weisungen des Anlegers zu realisieren“, so Scholz.



Seit dem 10. November und voraussichtlich noch bis zum 21. November haben Inhaber der German Pellets Unternehmensanleihe 2011/16 (ISIN DE000A1H3J67) die Möglichkeit, die Teilschuldverschreibungen 1:1 in die neue Unternehmensanleihe 2014/19 der German Pellets GmbH (ISIN DE000A13R5N7) umzuwandeln.

Herr Scholz, Anleger können die Anleihe 2011/16 in die neue Anleihe tauschen. Wie geht das konkret?
Jeder Besitzer der Anleihe 2011/16 kann diese bis zum 21. November 2014 in die neue Teilschuldverschreibung 2014/19 tauschen. Von der Bank müsste den Anlegern diesbezüglich bereits ein Schreiben vorliegen, in welchem explizit auf diesen Umtausch hingewiesen wird. Der Tausch wird über die jeweilige depotführende Bank abgewickelt. Der Anleger muss die Bank anweisen, den Tausch durchzuführen.

Der Umtausch erfolgt also nicht automatisch?
Nein, der Anleger muss seine Depotbank dazu beauftragen. Ganz wichtig: Er muss selbst aktiv
werden.

Was passiert, wenn eine Bank sich weigert, den Umtausch durchzuführen?
Wenn ein Inhaber der Anleihe 2011/16 seine depotführende Bank beauftragt, diese zu tauschen, muss die Bank den Tausch realisieren. Dazu ist sie verpflichtet.

Welche Vorteile hat der Tausch für den Anleger?
Anleger erhalten die bis zum 26. November 2014 aufgelaufenen Stückzinsen für die Anleihe 2011/16 direkt ausgezahlt. Einen Zusatzbetrag von 25 Euro pro 1.000 Euro Tauschvolumen gibt es dann noch oben drauf. Das entspricht letztlich einem Tauschkurs von 102,50%. Zudem kann er auch die neue Anleihe 2014/19 jederzeit verkaufen.

Was erwartet den Anleger, falls er nicht tauscht?
Wir haben die Möglichkeit, die Anleihe 2011/16 jederzeit zu kündigen. Von dieser Möglichkeit können wir Gebrauch machen. In diesem Fall würde der Anleger laut Wertpapierbedingungen einen Kurs von 100,50 % ausgezahlt bekommen, also deutlich weniger profitieren als im Falle unseres freiwilligen Umtauschangebotes.

Können Anleger auch nur einen Teil des eingesetzten Kapitals in die neue Anleihe tauschen?
Ja, auch das ist möglich. Dabei ist eine Stückelung von 1.000 Euro zu beachten.

Warum bieten Sie den Tausch an?
Wir kümmern uns frühzeitig um die Refinanzierung unserer ersten Anleihe. Vom Tausch profitieren die Anleger und sichern sich weiterhin eine attraktive Rendite in Höhe von 7,25% sowie German Pellets. Schließlich überlässt der Anleger uns im Falle eines Tausches Kapital für weitere fünf Jahre.

Rechtlicher Hinweis:
Diese Presseinformation stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Teilschuldverschreibungen der German Pellets GmbH dar. Das Angebot von Teilschuldverschreibungen der German Pellets GmbH erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der BaFin gebilligten Wertpapierprospektes, der am 7. November 2014 auf der Internetseite unter www.german-pellets.de/anleihe veröffentlicht wurde. Diese Presseinformation ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Presseinformation genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) definiert) nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser Presseinformation genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kanada, Australien und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren.

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