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Hartmann Reederei: MS Cuxhaven insolvent

Bild: Hartmann Reederei: MS Cuxhaven insolvent
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Die Schiffsgesellschaft des Massengutfrachters MS Cuxhaven ist insolvent. Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 22. Januar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "Cuxhaven" KG eröffnet (Az.: 12 IN 19/16).

Die Hartmann Reederei hatte den als Dachfonds konzipierten Schiffsfonds MS Cuxhaven und MS Frisia Alster im Jahr 2007 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Nur ein Jahr nach Auflage des Fonds setzten mit der Finanzmarktkrise auch die Probleme der Handelsschifffahrt ein. Etliche Schiffsfonds gerieten dabei in wirtschaftliche Schwierigkeiten und meldeten zum Teil Insolvenz an. Für die Anleger bedeutete das in aller Regel massive Verluste.

Nun kann sich auch die Schiffsgesellschaft des Bulkers MS Cuxhaven offenbar nicht mehr der Krise erwehren. Ob die MS Frisia Alster alleine für die Wirtschaftlichkeit des Fonds sorgen kann, ist zumindest fraglich. Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

„Sicher und renditestark. Das sind Schlagworte mit denen Schiffsfonds häufig beworben wurden. Tatsächlich sind Beteiligungen an Schiffsfonds aber spekulative und risikoreiche Geldanlagen. Diese Risiken hätten sowohl in den Beratungsgesprächen als auch in den Emissionsprospekten umfassend dargestellt werden müssen. Zumal den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage drohen kann“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Sollten die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt worden sein, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus hätten die Banken auch ihre Rückvergütungen für die Vermittlung der Fondsanteile offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, begründet das ebenfalls Schadensersatzansprüche.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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