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Reform des Vergaberechts: BBA informiert Wohnungsunternehmen

20.01.201613:34 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Berlin, 20.01.2016. Die Europäische Union hat mit ihrem Paket zur Aktualisierung des europäischen Vergaberechts ein komplett überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorgelegt. Anfang 2015 wurden die Eckpunkte für die Umsetzung in deutsches Recht beschlossen. Das Inkrafttreten der Änderungen erfolgt am 18. April 2016 – und betrifft auch die Einkaufsprozesse in Wohnungsunternehmen. Aus diesem Grund führt die BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin am 17. Februar 2016 das Managementgespräch „Die Vergaberechtsreform – Auswirkungen für kommunale Wohnungsunternehmen“ durch.

Am 18. April 2016 ist es soweit: Das deutsche Vergaberecht bekommt „ein neues Gesicht“. Ab diesem Datum wird die jüngste Reform des Vergaberechts umgesetzt. Ziele der Neuerungen sind unter anderem die Entbürokratisierung des Vergabeprozesses, flexiblere Verfahren und eine Stärkung der strategischen Beschaffung.

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts greift grundlegend in das bisherige System der öffentlichen Auftragsvergabe ein und schafft somit neue Herausforderungen in der Gestaltung von Einkaufsprozessen. Um Entscheidungsträger kommunaler Wohnungsunternehmen über die Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren, bietet die BBA am 17. Februar 2016 ein Managementgespräch zur Vergaberechtsreform speziell für die erste Führungsebene an.

Im Rahmen des Managementgespräches werden in kompakter Form die zentralen Entwicklungslinien vorgestellt und die für die Wohnungswirtschaft relevanten Aspekte erläutert. Auf dem Programm stehen ebenso der neue Rechtsrahmen bei Kooperationen, bei Inhouse-Geschäften und Vertragsanpassungen sowie neue Vertragsmodelle zum Einkauf in modernisierten Verfahren. Ferner werden Besonderheiten thematisiert, wie z.B. notwendige strukturelle Maßnahmen für die Umsetzung bei der E-Vergabe.

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