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CLLB Rechtsanwälte
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(openPR) Anleger der LeaseTrend AG sollten behauptete negative Auseinandersetzungs“guthaben“ nach Kündigung nicht ungeprüft bezahlen

München, 12.01.2016: Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Wochen häufig außergerichtlich und teilweise gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines angeblich errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert.

Anleger sollten diesen außergerichtlichen / gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Zunächst, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sollte bei den von der LeaseTrend geltend gemachten Forderungen geprüft werden, ob diese nicht verjährt sind.

Zudem ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der LeaseTrend AG hinreichend transparent und entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden und damit schlüssig sind.
Ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

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