(openPR) Hektik beim Einzug, Chaos beim Renovieren, dann ein beherzter Griff zum falschen Bohrer – und schon ist es passiert: Ein Loch klafft im Aquarium in der Nachbarwohnung.
Eine kleine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick genügt und ein großer Schaden entsteht. Dafür haften Privatpersonen mit ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Im Schadensfall zahlt die private Haftpflichtversicherung die daraus resultierenden berechtigten Ansprüche von Dritten, zum Beispiel den Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Sind die Ansprüche gegenüber dem LVM-Versicherten jedoch unberechtigt, wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab.
Was passiert, wenn etwas daneben geht und fremde Personen oder deren Eigentum geschädigt wird? Dann kümmern sich die über 2.200 LVM-Vertrauensleute und deren 4.400 Mitarbeiter in den Regionen um die Regulierung eines solchen Haftpflichtschadens. Dabei unterstützen sie rund 3.600 Mitarbeiter in der Unternehmenszentrale in Münster sowie im angestellten Außendienst.
Verbesserter Schutz für LVM-Versicherte
Damit die Privathaftpflichtversicherung der LVM Versicherung noch besser schützt, gilt ab sofort:
1. Versicherungssumme von 50 Millionen Euro
2. Mitversicherung pflegebedürftiger Angehöriger ab "Pflegestufe 0"
3. Gefälligkeitsschäden, Schäden durch deliktsunfähige Kinder und demenzkranke Familienangehörige versichert bis 10.000 Euro












