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Schäden durch Böller und Raketen - wer zahlt, wenn's knallt?

04.01.201615:14 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Schäden durch Böller und Raketen - wer zahlt, wenn's knallt?
Notglaserei-Servicetelefon - 24 h kostenfrei 0800 - 333 888 9
Notglaserei-Servicetelefon - 24 h kostenfrei 0800 - 333 888 9

(openPR) Bremen: Das neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüßen ist längst Tradition. Um Mitternacht knallt, kracht und leuchtet es. Doch nicht jede Rakete steigt in den dunklen Nachthimmel auf. Immer wieder verirren sich Fluggeschosse, durchschlagen Fensterscheiben und Türen.

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel soll einem alten Glauben nach böse Geister vertreiben. Allzu oft gerät jedoch eine Rakete auf Abwege und trifft statt dem bösen Geist eine Fensterscheibe. Und auch wenn Scherben Glück bringen sollen, so stellt sich zunächst die Frage "Was nun?"

Schnelle Hilfe ist erforderlich und diese leisten beispielsweise die Glaser der Notglaserei 24 Stunden rund um die Uhr. Natürlich auch an Silvester und Neujahr. Ein kostenfreier Anruf in der Zentrale genügt, schon macht sich einer der bundesweit ansässigen Notglaserei-Partner auf den Weg.

In den meisten Fällen ist der Schadenverursacher nicht zu ermitteln, welcher für den von ihm verursachten Glasschaden aufkommen müsste. Hier kann die Hausratversicherung eintreten. Auf der sicheren Seite ist, wer eine Glasversicherung abgeschlossen hat. Sie reguliert unabhängig davon, wie der Glasschaden entstanden ist greift in der Regel auch bei eigenem Verschulden.

Die Notglaserei, einschließlich ihrer Partnerbetriebe, kooperiert mit den meisten großen Versicherungen. Besteht eine Glasversicherung, so kann der Notglaser direkt mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen, sofern der Kunde und Versicherungsnehmer eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreibt.

Vorsicht ist allerdings immer noch besser als die schnellste und unkomplizierteste Schadenbehebung. Und die bösen Geister sollten ohnehin längst ausgestorben sein...

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