(openPR) Welche Versicherung zahlt was?
In der Silvesternacht begrüßen Millionen Deutsche das neue Jahr mit Feuerwerk, Böllern und Wunderkerzen. Die schöne Tradition zum Jahreswechsel hat allerdings auch ihre Schattenseiten: irrgeleitete Pyrotechnik und misslungenes Tischfeuerwerk entfachen Haus- und Wohnungsbrände, herabfliegende Raketenreste zerbeulen Autos. Für welche Schäden in der Silvesternacht welche Versicherung aufkommt, erklärt die LVM Versicherung aus Münster anhand verschiedener Schadensfälle.
Silvester-Raketen verursachen Brandschäden an Gebäuden
Entsteht durch eine fehlgeleitete Silvesterrakete oder einen Böller ein Feuerschaden an Hauswand oder Dach, am Gartenhaus oder an der Garage oder dem Carport, greift die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Schaden nicht vom Besitzer selbst verursacht worden ist und der Schuldige nicht ermittelt werden kann. Gartenhäuser sind bei einigen Versicherern beitragsfrei mitversichert: bei der LVM bis 10.000 Euro.
Tischfeuerwerk setzt die eigenen vier Wände in Flammen
Ein Missgeschick beim Tischfeuerwerk und schon steht das Wohnzimmer in der Silvesternacht in Flammen. Glück im Unglück hat derjenige, der eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Sie bietet Versicherungsschutz nicht nur gegen Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, sondern auch gegen Feuer und Explosion. Das gilt ebenfalls für Folgeschäden, die durch das Löschwasser der Feuerwehr entstehen.
Werden die Schäden vom Versicherungsnehmer selbst grob fahrlässig verursacht, sind sie bei der LVM bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro versichert.
Wunderkerze brennt ein Loch in die Jacke
In der ausgelassenen Stimmung um Mitternacht ist es schnell passiert: Beim Umarmen brennt ein Partygast mit einer Wunderkerze ein Loch in den Wintermantel seines Nebenmannes.
Bei solch versehentlichen Missgeschicken greift der Versicherungsschutz an Silvester wie an jedem anderen Tag auch: Die Allgemeine Haftpflichtversicherung zahlt begründete Schadenersatzansprüche von Dritten. Sind die Ansprüche allerdings unbegründet – zum Beispiel weil es das Brandloch schon vor dem Silvesterabend gegeben hat – wehrt die Haftpflichtversicherung sie für den Versicherten ab; falls nötig auch gerichtlich.
Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlich verursachten Schäden
Zielen Feiernde mit Böllern bewusst in Menschenmengen, um den Umstehenden einen Schrecken einzujagen, ist das kein harmloser Streich. Für auf diese Weise entstandene Personen- und/oder Sachschäden, kommt die Allgemeine Haftpflichtversicherung der Böllerwerfer nicht auf. Die Verursacher handeln bei ihrer Tat vorsätzlich. Die Beseitigung der Schäden müssen sie daher aus eigener Tasche zahlen.
Rakete und Böller treffen Karosserie und Autolack
Brandflecken, abgeplatzter Lack oder Beulen – es gibt unterschiedliche Schäden, die Raketen oder Böller in der Silvesternacht an einem Pkw verursachen können.
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung des Verursachers begleicht den finanziellen Schaden, sofern dieser fahrlässig herbeigeführt worden ist. Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist auch im Falle mutwilligen Beschädigungen durch unbekannte Feuerwerksrowdies, , den so genannten Vandalismusschäden, auf der sicheren Seite.
Unfallversicherung: Verletzungen durch Feuerwerkskörper
Ziehen sich Feiernde in der Silvesternacht beispielsweise beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern Verletzungen zu und tragen dabei einen dauerhaften Schaden davon, erhalten sie Leistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung. Je nach Art der Verletzung und Umfang des Versicherungsschutzes kann es sich dabei um Geldleistungen, die Übernahme von Kosten für erforderliche Behandlungen oder die Begleitung durch einen Rehabilitations-Experten handeln. Bei entstellenden Narben im Gesicht zahlt die private Unfallversicherung der LVM allein für kosmetische Operationen bis zu 50.000 Euro.
Übrigens: Mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber den Herstellern der Pyrotechnik sollten Silvesterunfallopfer über ihre Rechtsschutzversicherung geltend machen.
Tipps der LVM Versicherung für die Silvesternacht
Es empfiehlt sich, leicht brennbare Gegenstände, die auf dem Balkon oder der Terrasse stehen, vorübergehend im Keller oder im Haus aufzubewahren.
Alle Fenster und Türen sollten geschlossen werden, damit Irrläufer nicht versehentlich ins Gebäude gelangen.
Ratsam ist ein sicherer Stellplatz für das Auto: zum Beispiel in der Garage, einem Parkhaus beziehungsweise in ruhigeren Seitenstraßen.
Wer um Mitternacht mit dem Pkw unterwegs ist, sollte alle Seitenfenster und das Schiebedach geschlossen halten.
Tischfeuerwerk sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Empfehlenswert ist es, ein Gefäß mit Wasser griffbereit in der Nähe zu deponieren.
Feuerwerkskörper sollten nie in der Hand gezündet werden und gemäß der Gebrauchsanleitung verwendet werden. Ratsam ist der Kauf von zertifizierten und geprüften Produkten.
Spezielle Brennpasten fürs Fondue haben nicht so heiße Flammen und sind leichter zu kontrollieren. Feuerfeste Unterlagen helfen.







