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Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Köln insolvent

Bild: Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Köln insolvent
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwältin Jessica Gaber, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Ein weiterer Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Köln eröffnet (Az.: 67c IN 458/15).

Die Schwesterschiffe MS Stadt Köln und MS Stadt Aachen fuhren für einen Einnahmepool. Am 27. November 2015 eröffnete das Amtsgericht Hamburg für beide Fondsgesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren. Anleger müssen nun mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.

Als das Emissionshaus König & Cie. die Schiffsfonds MS Stadt Köln und MS Stadt Aachen 2007 auflegte, hofften die Anleger noch auf eine sichere Kapitalanlage. Denn als solche wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig dargestellt. Wie bei so vielen anderen Schiffsfonds wurden auch hier die Anleger schnell von der Realität eingeholt. Die Ausschüttungen hielten den prospektierten Erwartungen nicht stand, die Finanzkrise 2008 führte auch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den Schiffsfonds. Trotz Sanierungsprogrammen ist nun die Insolvenz eingetreten und die Anleger müssen mit hohen Verlusten statt einer sicheren Altersvorsorge rechnen.

Sie haben allerdings auch die Möglichkeit. Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. „Wie schon erwähnt wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, die Risiken umfassend darzustellen. Denn die Anleger erwerben mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Das kann im Totalverlust der Einlage für die Anleger enden. Wurden die Risiken verschwiegen oder nicht hinreichend erläutert, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Schadensersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die Bank ihre Rückvergütungen für die Vermittlung verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Banken zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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