openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH-Urteil erleichtert das Abschleppen von Falschparkern

10.11.201508:39 UhrLogistik & Transport

(openPR) Kein Unternehmen und keine Privatperson muss Falschparker auf dem eigenen Grundstück dulden. Durch die BGH-Rechtsprechung seit 2011 können Betroffene widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf Kosten des Halters abschleppen lassen.

Falschparken auf Stuttgarter Grundstücken verhindern



Wer sich in Stuttgart und Umgebung über Falschparker auf seinem Grund und Boden ärgert, wer als Firma gar Einbußen hinnehmen muss, weil eigene Mitarbeiter und Kunden keinen Parkplatz mehr finden, kann diesen Zustand durch einen Telefonanruf beenden. Das Unternehmen CMS Abschleppdienst holt die unberechtigt parkenden Fahrzeuge vom Platz. Das kostet die Grundstücksbesitzer keinen Cent. Das BGH-Urteil von 2011 (Az.: V ZR 30/11 BGH) hat in letzter Instanz darüber befunden, dass ein Abschleppunternehmen mit dem Fahrzeughalter direkt abrechnen kann. Dieser erhält seinen Wagen erst zurück, wenn er die Kosten für das Abschleppen beglichen hat. Der CMS Abschleppdienst unterhält an vier Standorten der Region Stuttgart eine Flotte von mehr als 30 Fahrzeugen, die in Minuten zur Stelle sind. Das Abschleppen funktioniert für den Grundstücksbesitzer kinderleicht: Er braucht nur

0711 - 7979 068


anzurufen. Die Mitarbeiter des CMS Abschleppdienstes fertigen vor Ort ein bebildertes Schadensprotokoll vom falsch parkenden Fahrzeug an, um jeden Rechtsstreit über eventuelle Abschleppschäden zu verhindern. Danach werden die Fahrzeuge auf den CMS Betriebshof verbracht, auch informiert das Unternehmen die Polizei. Beim Besteller (Grundstücksbesitzer) entstehen weder Kosten noch Verwaltungsvorgänge - der Anruf genügt. So einfach lässt sich eine geordnete Parksituation wieder herstellen.

Zum Tenor des BGH-Urteils

Der Tenor des zitierten Urteils besagt, dass der Parkplatzinhaber widerrechtlich geparkte Autos auf Kosten des Halters abschleppen lassen darf. Diese Fahrzeuge müssen nur dann an den Halter herausgegeben werden, wenn dieser die Abschleppkosten bezahlt hat. Bei der fraglichen Verhandlung im Dezember 2011 ging es um das Zurückbehaltungsrecht an einem abgeschleppten Fahrzeug. Im konkreten Fall wollte die Halterin eines abgeschleppten Autos die entstandenen Abschleppkosten von 219,50 Euro nicht begleichen. Sie argumentierte, dass der Wert ihres Wagens und möglicher Nutzungsausfälle diese Kosten weit übersteige, ihr also ein weitaus höherer Schaden entstehen würde, wenn sie das Auto nicht zurückerhielte. Der BGH stellte indes mit seinem Urteil fest, dass es nicht unverhältnismäßig ist, den Wagen zurückzuhalten, bis die Abschleppkosten bezahlt sind. Das Wertverhältnis zwischen einer offenen Forderung und dem einbehaltenen Fahrzeug muss in diesem Fall nicht ausgeglichen sein. Des Weiteren wurde in diesem Urteil festgehalten, dass zu den Kosten des Parkplatzinhabers auch die Vorbereitungskosten für das Abschleppen stehen. Überwachungskosten von Parkplätzen und Grundstücken hingegen (Kameras, Wachdienst und Ähnliches) sind nicht erstattungsfähig. Die Halterin hatte ihr Auto auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes abgestellt, der per Hinweisschild auf das Abschleppen unberechtigt parkender Fahrzeuge hingewiesen hatte. Die Halterin zahlte die geforderte Gebühr, erhielt ihr Fahrzeug zurück und klagte dann gegen die ihr zu hoch erscheinende Gebühr - sie hielt 150 Euro für angemessen - sowie auf eine Nutzungsausfallentschädigung von 3.758 Euro. Damit scheiterte sie vor dem zuständigen Landgericht und letzten Endes auch vor dem Bundesgerichtshof, wo sie nach dem LG-Urteil in Revision gegangen war. Die Rechtsgrundlagen für das Urteil finden sich in den §§ 249, 823 und 858 BGB. Der BGH hat damit in letzter Instanz entschieden, dass Falschparker das für sie kostenpflichtige Abschleppen hinnehmen müssen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 878713
 323

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH-Urteil erleichtert das Abschleppen von Falschparkern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Unbefugtes Parken auf Privatgrundstücken kann teuer werdenBild: Unbefugtes Parken auf Privatgrundstücken kann teuer werden
Unbefugtes Parken auf Privatgrundstücken kann teuer werden
Unbefugtes Parken auf Privatgrundstücken, dazu zählen z.B. auch Parkplätze eines Supermarkts, kann teuer werden. Die Grundstückseigentümer dürfen die Autos abschleppen lassen, sofern sie einen entsprechenden Warnhinweis aufgestellt haben. „Das Auto muss auch erst dann wieder herausgegeben werden, wenn die Abschleppkosten beglichen sind“, erklärt Rechtsanwalt …
Parksünden sollten in Österreich nicht auf die leichte Schulter genommen werden
Parksünden sollten in Österreich nicht auf die leichte Schulter genommen werden
der Störung verklagen. Diese Klage ist dann auf die gerichtliche Feststellung der Störung des Besitzes, die Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzes vor der Störung und die Untersagung weiterer Störungen gerichtet. Ein Mittel, das von einigen Grundstücksbesitzern durchaus genutzt wird und den Falschparkern hohe Kosten verursacht.
Bild: Ist das Abschleppen eines Fahrzeuges vom Privatparkplatz zulässig?Bild: Ist das Abschleppen eines Fahrzeuges vom Privatparkplatz zulässig?
Ist das Abschleppen eines Fahrzeuges vom Privatparkplatz zulässig?
WISSENSWERTES Rudi Ratlos fragt: Ist das Abschleppen eines Fahrzeuges vom Privatparkplatz zulässig? Horst gehört ein unbebautes Grundstück, das er dem benachbarten Einkaufsmakt als Parkplatz zur Verfügung stellt. Auf die ausschließliche Nutzung als Parkplatz für den Einkaufsmarkt und darauf, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt …
Verkehrsrecht: Die lukrativen Geschäfte der Abschleppmafia
Verkehrsrecht: Die lukrativen Geschäfte der Abschleppmafia
Welche Kosten sind für das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs zu erstatten und in welcher Höhe? Diese Frage stellen sich immer mehr Autofahrer, seit clevere Dienstleister diese Ordnungswidrigkeit als lukratives Geschäftsfeld entdeckt haben. Udo Reissner, Fachanwalt für Verkehrsrecht, kommentiert eine aktuelle BGH-Entscheidung. "Ich wurde Opfer …
Bundesgerichtshof - Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge
Bundesgerichtshof - Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge
… Rückzahlungsanspruch nur unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) begründet sein könne. Das setze voraus, dass der Beklagte kein Recht zum Abschleppen des Fahrzeugs gehabt habe und der Kläger deshalb nicht zur Zahlung der Abschleppkosten verpflichtet gewesen sei. Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof als nicht …
Bild: PARKcontrol24: Die smarte Lösung für Ihr Falschparker-Problem Bild: PARKcontrol24: Die smarte Lösung für Ihr Falschparker-Problem
PARKcontrol24: Die smarte Lösung für Ihr Falschparker-Problem
PARKcontrol24 bietet Ihnen ein effizientes Werkzeug zur Bekämpfung von Falschparkern. Falschparken auf privaten Parkflächen stellt seit jeher ein Ärgernis dar. Eine ordnungsgemäße Nutzung und effiziente Bewirtschaftung von Parkplatzressourcen sind für Immobilienbesitzer, Firmen sowie Privatpersonen essenziell. Mit dem Aufkommen digitaler Lösungen hat …
Bild: Falschparker auf Privatgelände? Mit myparkplatz24 schnell und einfach melden!Bild: Falschparker auf Privatgelände? Mit myparkplatz24 schnell und einfach melden!
Falschparker auf Privatgelände? Mit myparkplatz24 schnell und einfach melden!
Aalen 6.Mai 2024: Schluss mit Falschparkern auf Privatgelände! Mit der innovativen App myparkplatz24 können Sie Falschparker mühelos melden und Ihr Parkplatz-Chaos endlich in Ordnung bringen.Einfache Handhabung, maximaler Erfolg: Die intuitive myparkplatz24 App ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Meldung von Falschparkern auf Privatgrundstücken. …
Bild: Abschleppen, wenn die Handynummer hinterlassen wurde ?Bild: Abschleppen, wenn die Handynummer hinterlassen wurde ?
Abschleppen, wenn die Handynummer hinterlassen wurde ?
WISSENSWERTES Rudi Ratlos fragt: Ist das Abschleppen eines verbotswidwig geparkten Pkw zulässig, wenn die Handynummer hinterlassen wurde ? Jens hatte seinen Pkw vor der Bordsteinabsenkung eines Fußweges geparkt und auf dem Armaturenbrett einen 10 x 10 cm großen Zettel mit seiner Handynummer und der Aufschrift "Bei Störung bitte anrufen, komme sofort" …
Parkkralle für Privatparkplätze
Parkkralle für Privatparkplätze
… hätte erledigen lassen. Wenn die Polizei sich dann auch noch weigert, sich klar auf die Seite des nachsichtigen Grundstückbesitzers zu stellen, erscheint jede Nachsicht gegenüber Falschparkern als vollkommen verfehlt, ja völlig unverantwortlich: Die Dreistigkeit derer, die klar im Unrecht sind, wird beschützt, wenn nicht gar belohnt, auf jeden Fall aber …
Bild: UIMC: Auch auf Firmenparkplätzen gilt der DatenschutzBild: UIMC: Auch auf Firmenparkplätzen gilt der Datenschutz
UIMC: Auch auf Firmenparkplätzen gilt der Datenschutz
… sind die wichtigsten datenschutzrechtlichen Leitplanken", erläutert UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein den korrekten datenschutzrechtlichen Umgang. Zudem könnten Schilder angebracht werden, auf denen Falschparkern mit dem Abschleppen ihres Fahrzeugs gedroht wird. "Was die Deutschen lieben, setzen sie nicht der Gefahr des Abschleppens aus", merkt Dr. …
Sie lesen gerade: BGH-Urteil erleichtert das Abschleppen von Falschparkern