Düren, 30.10.2015. Welche Patienten haben einen Anspruch auf ein Hilfsmittel? Wann darf der Arzt Hilfsmittel verordnen und was muss auf das Rezept? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln gibt eine aktuelle Publikation des Industrieverbandes eurocom e.V.
Unter dem Titel „Die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen näher beleuchtet. Dabei wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, aus hygienischen Gründen eine Zweitversorgung zu verordnen oder in begründeten Fällen eine so genannte Einzelproduktverordnung vorzunehmen. Ein Rezeptbeispiel rundet den kleinen Ratgeber ab.
Die Informationsbroschüre richtet sich in erster Linie an Ärzte und den Fachhandel. Sie kann ab sofort über die Internetseite der eurocom unter www.eurocom-info.de kostenfrei bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.
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