(openPR) eurocom veröffentlicht Arztinformationskarte zu neuer Hilfsmittel-Richtlinie
Eine Ausweitung des Versorgungsanspruches, die Möglichkeit für Patienten, zwischen gleichermaßen geeigneten Hilfsmitteln zu wählen, und die weitere Zementierung der Einzelproduktverordnung durch den Arzt, das sind nur einige Änderungen, die in der neuen Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses enthalten sind. Aus Sicht des Industrieverbandes eurocom zeigen diese in die richtige Richtung.
„Dass gesetzlich Versicherte nun auch dann einen Anspruch auf ein Hilfsmittel haben, wenn damit Krankheiten oder eine Pflegebedürftigkeit verhindert werden können, begrüßen wir ausdrücklich“, betont Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der eurocom. „Und die neu in die Hilfsmittel-Richtlinie aufgenommene Wahlfreiheit des Patienten fördert aus unserer Sicht Mündigkeit und Selbstverantwortung.“ Ein weiterer, für die eurocom wichtiger Punkt: Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend. Das heißt, dass der Arzt auch Hilfsmittel verordnen kann, die – noch – nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Und er kann nach wie vor ein konkretes Einzelprodukt verordnen, wenn er dies für erforderlich hält. Damit hat der Arzt auch weiterhin mehr Handlungsspielraum bei der Verordnung von Hilfsmitteln.
Insbesondere zur Information für Ärzte hat die eurocom eine Informationskarte zur neuen Hilfsmittel-Richtlinie herausgegeben. Die Karte kann ab sofort kostenfrei bei der eurocom bestellt werden – entweder über die Internetseite www.eurocom-info.de oder per Email an
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