(openPR) Die Anwaltskanzlei Milberg Weiss wurde am Donnerstag, 18. Mai 2006 darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft in Los Angeles Anklagen gegen die Kanzlei und zwei ihrer Partner durchgesetzt hat. Die Klagen sind die Folge fünfjähriger Ermittlungen wegen des angeblichen Missbrauchs von "Vermittlungshonoraren", die die Firma zahlte. Die angeklagten Partner weisen die Behauptungen der Regierung, eine Rechtsverletzung begangen zu haben, kategorisch zurück; die Kanzlei beabsichtigt, die Partner und die Kanzlei energisch gegen diese Beschuldigungen zu verteidigen.
Milberg Weiss' Empörung richtet sich insbesondere gegen die Tatsache, dass sich die Anklage der Staatsanwälte gegen die Kanzlei selbst richtet. Die Firma beschäftigt 125 Anwälte und 240 weitere Mitarbeiter, die überhaupt nichts mit der betreffenden Angelegenheit zu tun hatten und auch nichts darüber wissen, eine Tatsache, der von der Regierung auch nicht widersprochen wird. Dennoch werden die Kanzlei und alle Mitarbeiter infolge dieser Ma?nahmen ernsthaften persönlichen und professionellen Schaden erleiden.
Die Kanzlei stand in den letzten sechs Monaten in intensiven Verhandlungen mit Vertretern der Behörden in Los Angeles und Washington, in dem Bemühen, dieses ungerechte Vorgehen zu vermeiden. Die beharrliche Forderung der Staatsanwaltschaft, dass die Kanzlei ihr Privileg des Anwaltsgeheimnisses mit ihren Mandanten, Anwälten, Verteidigern und anderen als Vorbedingung dafür aufgebe, eine formelle Anklage zu verhindern, ist ein Eingriff in eines der Grundprinzipien der amerikanischen Verfassung; au?erdem erstreckt sich dieses Privileg auf Parteien, die nicht im Einflussbereich von Milberg Weiss stehen. Das Beharren der Regierung auf einen derart breit gefassten Verzicht wurde von der American Bar Association (Amerikanische Rechtsanwaltskammer) und der US-Handelskammer scharf kritisiert und wird derzeit vom US-Kongress überprüft. Weiterhin bestanden die Behörden darauf, dass die Firma haltlose Aussagen mache und ihre eigenen Partner sich Verbrechen beschuldigten, und in anderer Weise Erfüllungsgehilfen der Regierung werden. Bedauerlicherweise bestand die Staatsanwaltschaft auf einer formellen Anklage der Kanzlei, da sich diese weigerte, in derart unmögliche Konzessionen einzuwilligen.
In dem Bemühen, die Besorgnisse der Staatsanwaltschaft über den angeblichen Missbrauch von Vermittlungshonoraren anzusprechen, unterhält Milberg Weiss ein freiwilliges System, um sicherzustellen, dass keine kanzleifremden Firmen oder Anwälte, die von Milberg Weiss ein solches Vermittlungshonorar erhalten, dieses mit einem Mandanten teilen. Weiterhin hat Milberg Weiss Bart M. Schwartz engagiert, einen sehr renommierten ehemaligen Leiter der Abteilung für Strafsachen beim US-Staatsanwalt für den südlichen Bezirk New Yorks, um das Verfahren zu beobachten und ein sog. "best practices"-Programm zu entwickeln. Milberg Weiss hat den Vorschlag gemacht, dass dieser seine laufenden Erkenntnisse direkt an die Staatsanwaltschaft in Los Angeles übermittle. Darüber hinaus, wie bereits berichtet wurde, sind die Partner David Bershad und Steven Schulman bis zur Klärung der gegen sie erhobenen Anklagen ihrer Aufgaben enthoben, und zwar nicht, weil die Kanzlei der Ansicht ist, sie hätten sich irgendein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, sondern in der Hoffnung, dadurch könne eine formelle Anklage der Kanzlei insgesamt vermieden werden. Eine derartige Anklage der Firma war vollständig unnötig und ungerecht.
Das Vorbringen der Regierung begründet sich auf ihre Position, die Kanzlei und ihre Anwälte hätten es unterlassen, bei der Verfolgung von Fällen im Interesse ihrer Mandanten volle und "ehrliche Dienstleistungen" zu erbringen. Diese Beschuldigung ist schlichtweg absurd. Die Firma ist dafür bekannt, für ihre Mandanten und die Beteiligten an Sammelklagen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. In der Tat behauptet die Staatsanwaltschaft nicht - und kann dies auch nicht -, die Kanzlei habe nicht jedem einzelnen ihrer Mandanten erstklassige qualitativ hochwertige Rechtsberatung zur Verfügung gestellt.
Milberg Weiss wird auch weiterhin alles daran setzen, ihre Mandanten mit Sorgfalt zu vertreten und verfügt über die nötige personelle Ausstattung und die Ressourcen, dies zu tun.
Milberg Weiss wurde 1965 gegründet und war eine der ersten Kanzleien, die im Auftrag von Anlegern und Verbrauchern Sammelklagen vor Bundesgerichten verfolgte. Die Kanzlei war bahnbrechend in dieser Art von Klagen und gilt nun allgemein als führend bei der Wahrnehmung der Rechte von Opfern von Missbräuchen von Seiten gro?er Unternehmen und anderer Grossinteressen. Unter den Prozessen, die die Kanzlei in den letzten Jahren erfolgreich zu Ende geführt hatte, waren: Lucent Technologies Securities (Zuspruch: US$ 600 Millionen) und Raytheon Co. Securities (Entschädigung: US$ 460 Millionen), beides Wertpapierklagen; das Verfahren Managed Care (Zuspruch: über US$ 1 Milliarde und wichtige Änderungen der von Versicherungsunternehmen im Gesundheitswesen ausgeübten Praktiken); das Kartellrechtsverfahren NASDAQ Market Makers Antitrust (Entschädigung: US$ 1 Milliarde); Initial Public Offering Securities (Teilvergleiche bei einer garantierten Mindestauszahlung von US$ 1 Milliarde); der Prozess im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Vermögensverlusten von Holocaust-Opfern (Milberg Weiss ca. US$ 7 Mrd. an Entschädigung erzielt); der Prozess im Zusammenhang mit dem Entschädigungsfonds für Opfer des 11. September (auch hier vertritt die Kanzlei die Anspruchssteller).
Milberg Weiss Bershad & Schulman LLP
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