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Energie im Mittelstand: Aktuelles

30.09.201514:20 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Energie im Mittelstand: Aktuelles
Dr. Peter Born
Dr. Peter Born

(openPR) Die Umsetzung der Energiewende hatte den Strom- und Gasverbrauchern bereits bisher mehrere Aufschläge und Umlagen beschert, die jeweils spezifische Mehrkosten oder Risiken abdecken sollen. Wie sich aus der aktuellen Diskussion in der Politik erkennen lässt, werden die Eingriffe und Justierungen fortgesetzt. Für industrielle Verbraucher heißt das, bereit für die neuen Regularien zu sein.

EU: Der Umweltministerrat hat am 18.09.2015 seine Zustimmung zur Marktstabilitätsreserve beschlossen (siehe Anhang). Da die Lenkungswirkung beim Handel der CO2-Zertifikate durch geringe Preise fast vollständig verloren gegangen ist, soll die Anzahl der Zertifikate reduziert und so das Angebot ab 01.01.2019 verknappt werden. In der Konsequenz werden die Strompreise steigen. In welchem Maße der Strompreis dadurch beeinflusst wird, ist noch nicht absehbar.

D: Ein Strommarktgesetz ist in der politischen Diskussion. Hier könnten über eine neu zu schaffende Kapazitätsreserve Mehrkosten für die Stromverbraucher auftreten. Über die Höhe gibt es derzeit noch keine Anhaltspunkte. http://www.bmwi.de/DE/Themen/energie,did=725954.html

D: Auch die Verordnung zu den Netzentgelten ist in der politischen Diskussion. So sollen u. U. die Regelungen zu den vermiedenen Netzentgelten (§19 (2) StromNEV) geändert werden. Ein Trend, in welche Richtung die Diskussion geht, ist noch nicht erkennbar.

D: Die Umsetzung der Gasversorgungsstrategie kann in einer neuen Umlage für eine Speicherreserve münden. Überschlägig könnten dann durchschnittliche Mehrkosten von 0,2 ct/kWh entstehen. http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Konventionelle-Energietraeger/gas.html

D: Die KWK-Förderung soll angehoben werden. Die Finanzierung über die bereits existierende KWK-Umlage (aktuell Gruppe C: 0,025 ct/kWh) würde dann möglicherweise verdoppelt.
Sollten Ihre Strom- oder Gasverträge zum 31.12.2015 enden und eine Kündigungsfrist von drei Monaten gelten, versäumen Sie bitte nicht, ggf. die Kündigung vor dem 30.09.2015 auszusprechen. Andernfalls kommt der Vertrag mit dem neuen Lieferanten nicht zustande und führt für Sie zu Mehrkosten.

D: Bereits bekannt ist die Verpflichtung, bis zum 05.12.2015 ein Energie-Audit abgeschlossen zu haben. Betroffen sind Nicht-KMU, die noch kein Energiemanagementsystem nach der ISO 50001 eingeführt haben.

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