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Minijob – Geringfügig entlohnte Beschäftigung

30.09.201512:32 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Bild: Minijob – Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Minijob Übersicht
Minijob Übersicht

(openPR) Wer in seinem Businessplan Personal plant, wird sicher auch an Minijobber denken. Damit wäre man also Arbeitgeber. Genauso könnte man natürlich als Selbständiger und Existenzgründer einen Minijob annehmen und sich etwas dazuverdienen.

Der Minijob liegt im Trend. In Deutschland gibt es zwar rund 42,8 Millionen Erwerbs­tätige, die ihren Arbeitsort in Deutschland haben, aber auch einen steigenden Anteil von Minijob Beschäftigten. Im Bereich der Beschäftigungsverhältnisse unterscheidet man zwischen den typischen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Der Minijob ist dabei atypisch ebenso wie andere Beschäftigungsverhältnisse. Die Lage für Minijobber hat sich durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 geändert, aber dazu später mehr.

www.businessplan-experte.de/minijob.html

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