openPR Recherche & Suche
Presseinformation

MyTaxi darf weiterhin mit 50 % Rabattaktionen werben

24.09.201513:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MyTaxi darf weiterhin mit 50 % Rabattaktionen werben

(openPR) Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) stellte kürzlich einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen MyTaxi, ein Tochterunternehmen der Daimler AG, weil er eine 50% Rabattaktionen für rechtswidrig hält.



Bei MyTaxi handelt es sich um eine mobile App, mit der man – ohne einen Telefonanruf zu tätigen – ein Taxi bestellen kann. Diese wurde erstmalig 2010 eingeführt und ist mittlerweile in über 40 Städten verfügbar. Jeder Taxifahrer kann seine Dienstleistung durch eine Registrierung und das Runterladen der App anbieten, was einen großen Unterschied zwischen MyTaxi und anderen ähnlichen Taxi Apps darstellt, die nur Fahrer einsetzen, die zu ihrer Zentrale gehören. Es sind außerdem die Möglichkeiten zur Vorbestellung eines Taxis und zur Bezahlung durch die App in die Optionen integriert, um eine Taxibestellung noch einfacher zu gestalten. Die MyTaxi App profitiert von der immer größer werdenden Anzahl von Smartphone Nutzern, in dem sie ihre Dienste gezielt auf die Bequemlichkeit des Umgangs mit einem Smartphone anpasst und somit ihren Kunden die Bestellung eines Taxis so einfach macht wie noch nie.

Das Unternehmen räumt den Fahrgästen seit einiger Zeit 50% Rabatt auf die Taxifahrten bei einer Bestellung und Bezahlung durch die App ein und wirbt zusätzlich mit diesem Angebot. Dabei bezahlt man als Kunde bei einer Taxibestellung nur die Hälfte des eigentlichen Preises. Beim Bezahlen mit der App wird automatisch 50% des Preises abgezogen. Dabei versichert das Unternehmen, dass die Fahrer weiterhin den vollen Preis ausgezahlt bekommen. Nur MyTaxi selbst verzichte im Rahmen dieser Aktion auf seine Provision.

Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband sieht diese Werbeaktionen als rechtswidrig an, da sie gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstoße. Danach wird ein bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Taxitarif vorgesehen, vgl. § 51 Abs. 1 PBefG. Die Rabattaktion stelle eine unlautere Wettbewerbshandlung (§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG) dar, da durch den Verstoß beabsichtigt wird, Kunden zu gewinnen und gleichzeitig die lokalen Taxizentralen zu schwächen. Durch solch starke Preisnachlässe würden andere Taxiunternehmen aus dem Markt vertrieben werden.

Das Landgericht Hamburg wies den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung jedoch ab (LG Hamburg v. 15.09.2015, Az. 312 O 225/15). Die Begründung des Gerichts liegt bislang nicht vor und wird zunächst den Parteien schriftlich zugestellt. Diese Entscheidung gilt für ganz Deutschland außer für Stuttgart. Dort wurden von einem Gericht die Rabattaktionen für rechtswidrig erklärt.

MyTaxi freute sich über die Entscheidung und kündigte bereits weitere Rabattaktionen in über 40 Städten an. Der deutsche Taxi- und Mietwagenverband dagegen zeigte sich äußerst unzufrieden und sprach von einer „Fehlentscheidung“. Die Rabatte seien weiterhin wettbewerbswidrig und es wird daher über weitere juristische Schritte nachgedacht.

Haben Sie wettbewerbsrechtliche Fragen zu geplanten Werbeaktionen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 871831
 541

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „MyTaxi darf weiterhin mit 50 % Rabattaktionen werben“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Jansen & Jansen Rechtsanwälte

Bewertungsportal "Yelp" muss alle Rezensionen in Gesamtbewertung einfließen lassen
Bewertungsportal "Yelp" muss alle Rezensionen in Gesamtbewertung einfließen lassen
Das OLG München hat neue Leitlinien für die rechtliche Behandlung von Rezensionen aufgestellt. Dies dürfte in Zukunft insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant werden. ------------------------------ OLG München urteilt positiv über Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin Das Oberlandesgericht München hat mit Urteilen vom 13.11.2018 (Az.: 18 U 1280/16) den Klagen einer Fitnessstudio-Betreiberin stattgegeben. Diese hatte sich dagegen gewehrt, dass die von ihr betriebenen Studios beim Bewertungsportal "Yelp" nur eine G…
Abmahnwelle durch die rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg hört nicht auf
Abmahnwelle durch die rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg hört nicht auf
Die rs reisen & schlafen GmbH verschickt weiterhin wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Reiseunternehmen durch Rechtsanwalt Joachim Pollack. Mittlerweile sind uns über 200 Abmahnungen bekannt. ------------------------------ Aus immer noch aktuellem Anlass berichten wir erneut über die Abmahnwelle gegenüber Reisebüros und kleine bis mittelgroße Reiseveranstalter. Rechtsanwalt Joachim Pollack rügt dabei für seine Mandantschaft insbesondere Wettbewerbsverstöße in Gestalt fehlerhafter bzw. fehlender Pflichtangaben im Impressum der Website, wi…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Taxi Deutschland gegen MyTaxi: Landgericht vertagt Urteilsverkündung auf 19.01.2016Bild: Taxi Deutschland gegen MyTaxi: Landgericht vertagt Urteilsverkündung auf 19.01.2016
Taxi Deutschland gegen MyTaxi: Landgericht vertagt Urteilsverkündung auf 19.01.2016
… Rabatte aber schlecht für den Kunden sind, muss man erst einmal verstehen. Der Daimler-Konzern mit der Tochter Mytaxi kauft sich mit massiven Rabattaktionen Marktanteile am Taximarkt. 700 Taxizentralen Deutschlands sind dadurch einem Verdrängungswettbewerb ausgeliefert. Sie arbeiten grundsätzlich genossenschaftlich, kostendeckend, ohne Gewinne. Sie können …
Neuer Gästeservice: Schneller zum Taxi mit der myTaxi-App in sechs deutschen Städten
Neuer Gästeservice: Schneller zum Taxi mit der myTaxi-App in sechs deutschen Städten
… nutzen selbstständig die auf Tablet-PCs installierte Applikation an der Rezeption Berlin, März 2013. Die Hotelmanagement-Gesellschaft Grand City Hotels hat eine Kooperation mit myTaxi geschlossen. Die Hotelrezeptionen sind in zunächst sechs deutschen Großstädten - Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart - mit Tablet-PCs ausgestattet, …
Bild: Der TAXI-APP-CHECK in München von Mobil in Deutschland: Taxi-München eG vs. mytaxiBild: Der TAXI-APP-CHECK in München von Mobil in Deutschland: Taxi-München eG vs. mytaxi
Der TAXI-APP-CHECK in München von Mobil in Deutschland: Taxi-München eG vs. mytaxi
… Städten oder zeigt auch sonst die direkte Durchwahl eines Anbieters an. Die TAXI-MÜNCHEN APP ist damit quasi bald eine TAXI-BUNDES APP. Zweitens gibt es die deutschlandweite Taxi-App „mytaxi“. Mytaxi wurde im Juni 2009 von Niclaus Mewes und Sven Külper gegründet. mytaxi war nicht nur die erste Taxi-App weltweit, sondern ist mit 35.000 angeschlossenen Taxis …
Bild: myTaxi - Kreative ZerstörerBild: myTaxi - Kreative Zerstörer
myTaxi - Kreative Zerstörer
myTaxi wurde im Juni 2009 ins Leben gerufen. Die beiden Gründer Niclaus Mewes (CEO) und Sven Külper (COO) entwickelten die erste Taxi-App, die eine direkte Verbindung zwischen dem Fahrer und Fahrgast herstellt. Wie sich die PR des Startups seit der Gründung entwickelt hat, zeigte Lina Wüller (Internationale PR-Managerin myTaxi) in ihrem Vortrag am 1. …
Bild: Taxi Deutschland gegen Mytaxi: Rabatte auf Taxitarife sind illegalBild: Taxi Deutschland gegen Mytaxi: Rabatte auf Taxitarife sind illegal
Taxi Deutschland gegen Mytaxi: Rabatte auf Taxitarife sind illegal
… zehnfache Summen zahlen – wie es vergleichbare Unternehmen (z. B. Uber) jetzt schon praktizieren. Die Daimler-Tochter Mytaxi will den Tarif aufweichen, kauft sich mit Rabattaktionen Marktanteile und spielt auf Zeit. Ab einer gewissen Mytaxi-Marktmacht wird aber das Gewerbe Richtung Großkonzernmonopol kippen: Fahrgäste erhalten dann nur noch Online-„Service“, …
CODE_n12 Award geht an myTaxi
CODE_n12 Award geht an myTaxi
… ausgezeichnet? Wer erhält das Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro und ein zweijähriges Coaching von erfahrenen Managern? Jetzt ist die Entscheidung gefallen: Der Gewinner ist myTaxi vom Unternehmen Intelligent Apps. Mit myTaxi haben wir eine Lösung prämiert, die das Wettbewerbsmotto Shaping Mobile Life ideal verkörpert, begründete Ulrich Dietz, Juryvorsitzender und …
Bild: Neue Struktur fur mehr Wachstum / mytaxi und Intelligent Apps erweitern Management-TeamBild: Neue Struktur fur mehr Wachstum / mytaxi und Intelligent Apps erweitern Management-Team
Neue Struktur fur mehr Wachstum / mytaxi und Intelligent Apps erweitern Management-Team
- Eckart Diepenhorst bis auf Weiteres Geschaftsfuhrer (CEO) von mytaxi - Johannes Mewes (CPO), Andy Batty (Interim COO), Thomas Zimmermann (CMO), Jan Soren Ramm (CTO) und Lena Droge (People Director) erganzen Management Team von mytaxi - Marc Berg neuer CEO der Muttergesellschaft Intelligent Apps Hamburg, 20. Juni – Europas fuhrende Taxi-App mytaxi stellt …
Bild: apprupt bringt die myTaxi iPhone App über Premium Downloads an die App Store SpitzeBild: apprupt bringt die myTaxi iPhone App über Premium Downloads an die App Store Spitze
apprupt bringt die myTaxi iPhone App über Premium Downloads an die App Store Spitze
Hamburg, 9. Februar 2011 - apprupt, der erste Premium Performance Anbieter für mobile Applikationen, hat die myTaxi iPhone App durch eine Regio-Targeting-Kampagne auf Platz 1 in der Kategorie Produktivität befördert und der App zu einer signifikant höheren Nutzungsfrequenz verholfen. Mit der kostenlosen myTaxi App können iPhone Nutzer unkompliziert per …
Herbe Niederlage für myTaxi
Herbe Niederlage für myTaxi
Das Kartellgericht hat die durch myTaxi initiierte Klage gegen zwei Wiener Taxizentralen aus dem konkurrierenden taxi.eu-Netzwerk jetzt abgewiesen. Für den Marktführer taxi.eu, der von der Berliner Taxi Pay GmbH und der Wiener FMS/Austrosoft gegründet wurde, ist dieses Urteil richtungsweisend und ein voller Erfolg für alle Taxizentralen in Europa. Auslöser …
Bild: Neues Urteil: Mytaxi unterliegt vor Landgericht Köln, Rabatte bleiben wettbewerbswidrigBild: Neues Urteil: Mytaxi unterliegt vor Landgericht Köln, Rabatte bleiben wettbewerbswidrig
Neues Urteil: Mytaxi unterliegt vor Landgericht Köln, Rabatte bleiben wettbewerbswidrig
… eines bundesweit gültigen Urteils, das die Genossenschaft der Taxizentralen Taxi Deutschland eG am 19. Januar 2016 erwirkt hatte, musste Mytaxi bereits alle Rabattaktionen einstellen. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige Taxi-App betreibt, gibt folgendes Statement ab: „Wer glaubt, Daimler engagiere …
Sie lesen gerade: MyTaxi darf weiterhin mit 50 % Rabattaktionen werben