(openPR) (Ludwigsburg) Als Experte für IP-Management und Buchautor weist Dr. Jens Fahrenberg vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) immer wieder auf die Brisanz und Dringlichkeit des Themas ‚Verwertung geistigen Eigentums‘ im öffentlich geförderten Wissenschaftsbereich hin. Denn er ist der Ansicht, „dass in Deutschland im globalen Wettbewerb Standortvorteile verschenkt werden, weil das erarbeitete Wissen bei uns nicht ausreichend gesichert und damit nicht oder in anderen Teilen der Welt umgesetzt wird.“
Forscher und Hochschulen können aus Verwertungsverträgen, die auf geistigem Eigentum (Intellectual Property – IP) basieren, großen Nutzen ziehen. Allerdings gibt es gerade auf diesem Gebiet eine Reihe von typischen Fallstricken und Fußangeln. Sie zu erkennen ist der erste Schritt, um sie zu umgehen. Die ‚Top 3‘ sind laut Fahrenberg die folgenden:
1. Das Thema Intellectual Property (IP) wird im Hochschulbereich nach wie vor unterschätzt:
Es ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiges Element. In vielen Fällen fehlt das Bewusstsein, dass an der Hochschule ‚Vermögenswerte’ generiert werden, über die sie letztlich als Eigentümer verfügt. Es ist mehr als ein ‚nice to have’, sondern eine Verantwortung. Werthaltige Ideen, Erfindungen und Patente müssen in einem strukturierten Prozess gesichtet, entwickelt und einer gezielten Vermarktung zugeführt werden.
2. Verkaufen, lizenzieren oder gründen?
Häufig wird die Situation und die Auswahl der richtigen Transferoption nicht richtig bewertet – weil unternehmerische Gesichtspunkte fehlen. Die Frage muss lauten: Verkaufen, lizenzieren oder gründen? Hier kommt das Business Development ins Spiel: Zwischen der Übertragung einer Erfindung für wenige 1.000 EUR und der Entwicklung einer neuen Technologie als Grundlage einer wachstumsorientierten Unternehmensgründung, an der die Hochschule ggf. auch selbst beteiligt ist, ist ein breites Spektrum möglich. Wissenschaft und unternehmerisches Handeln müssen viel mehr ‚Hand in Hand‘ gehen, wie es an führenden Universitäten der Welt bereits gang und gäbe ist.
3. Unklare Definition des Vertragsgegenstands und Co.:
Ein dritter Aspekt, der im Alltag immer wieder auffällt, ist die häufig unklare Definition des Vertragsgegenstands, der Leistungsbeschreibung oder des Arbeitsprogramms. Hier lauten die zentralen Fragen: Welches ist die dem Partner ‚geschuldete Leistung’? Wurde diese angemessen kalkuliert? Werden neue Entwicklungen im Projekt auch in den Verträgen ‚nachgezogen‘? Oder in den Worten Fahrenbergs: „Wird hier nicht glasklar definiert, besteht die Gefahr, für einen fünfstelligen Betrag das halbe Institut zu verkaufen.“
Weitere Fußangeln können bei Regelungen zur zukünftigen Nutzung der Arbeitsergebnisse, zu Haftung und Schadensersatz, zu Veröffentlichungen von Diplomarbeiten oder Promotionen sowie auch bei der Beachtung von Zuwendungsbestimmungen der Fördermittelgeber, beispielsweise der EU, liegen.
Ob in der Forschung, der Lehre oder der Administration der Hochschulen: Das vermehrte unternehmerische Denken und Handeln sowie die Professionalisierung der Services ist der Schlüssel für die Weiterentwicklung des Standortes Deutschland im zunehmenden Wettbewerb.




















