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Die Patientenverfügung und ihre Tücken

03.08.201508:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Patientenverfügung und ihre Tücken

(openPR) Landauf, landab wird gebetsmühlenartig und sicher auch nicht ganz falsch über die Notwendigkeit von Vollmachten und Patientenverfügungen gepredigt. Dabei haben gerade die Vollmachten ihre Tücken, die der Verfasser aber in der Regel nicht kennt oder die er verdrängt. Man kann sie für zehn Euro vom zuständigen Landratsamt bestätigen lassen und braucht keinen Notar, man ist sicher, dass man für den Fall der Fälle vorgesorgt hat und in besten Händen ist. Soweit das heutige Vorgehen in den meisten Familien. Was aber wird vergessen?

Michael Meitinger, der sich seit mehr als 30 Jahren mit den Fragen der generellen Vorsorge beschäftigt, wird nicht müde, auf die Notwendigkeit hinzuweisen, zunächst die eigene Familie zu konsultieren und diese einzubinden. „Es kann und darf niemand egal sein, wer sich später um einen kümmert“, sagt er. Man vergisst bei der Diskussion allzu oft die jüngere Generation, Neffen oder Nichten, aber auch Menschen im Freundes- und Bekanntenkreis und stellt sich zu selten die Frage, wem man zu hundert Prozent vertrauen kann, wenn es „soweit“ ist. In dieser Phase der Vollmachts-erstellung wird – so Meitinger – nicht selten ein Mediator hinzugezogen, wenn familiäre Streitigkeiten einen Konsens nicht gleich zulassen oder ihn erschweren.

Vollmachten und Verfügungen sind das eine. Die Frage aber, wer sich explizit dann um den „Vollzug“ kümmert, muss rechtzeitig geklärt werden. „So manchem Betroffenen wurde erst bei dieser Frage deutlich, dass es weit mehr Menschen in seinem Umfeld gibt, die infrage kommen als nur der Lebenspartner“, weiß Michael Meitinger.

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