(openPR) FRIEDRICHSHAFEN - Nach vielen Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten seines Wahlkreises sei es ihm "ein echtes Anliegen, Arbeit und Alltag in einem stationären Hospiz kennenzulernen". Dies äußerte der CDU-Bundestagsabgeordnete Lothar Riebsamen bei einem Besuch des Hospizes im Franziskuszentrum in Friedrichshafen, dem einzigen stationären Hospiz seines Wahlkreises Bodensee. Informiert wurde er von Gerhard Schiele, einem der Geschäftsführer der deutschen Altenhilfe der Stiftung Liebenau, Hausleiterin Monika Paulus, Hospiz-Koordinatorin Dorothea Horn und Dr. Berthold Broll, Vorstand der Stiftung Liebenau.
100 Aufnahmen jährlich
Die Hospiz-Bewohner stammen aus der Region und den angrenzenden Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen oder Konstanz. Andere werden aus allen Teilen der Republik von hier lebenden Angehörigen an den Bodensee geholt. Chance auf Aufnahme haben unheilbare Schwerstkranke, die nur noch wenige Tage, Wochen, maximal Monate zu leben haben. Von 100 Aufnahmen und damit auch Sterbefällen jährlich spricht Hospiz-Koordinatorin Dorothea Horn beim Rundgang durch die helle und freundlich gestaltete Abteilung. Darunter Endzwanziger bis Endneunziger mit verschiedener Glaubens- oder Weltanschauung. Die durchschnittliche Verweildauer liege bei 20 Tagen, so Horn. "Auch wenn den Bewohnern nur noch wenig Zeit bleibt, richten sie sich, wie sie es wünschen, bei uns ein. Wir nehmen uns hier Zeit füreinander, auch beim Abschiednehmen von verstorbenen Mitbewohnern." Symbol dafür sind eine Kerze und ein Buch mit persönlichen Botschaften direkt neben der offenen Küche mit Sitzgruppe, laut Horn "oft ein Ort der Freude und des Glücks". Das Hospiz pflegt ein Miteinander, das auch die Angehörigen einschließt, die rund um die Uhr, auch nachts, zu Gast sein können.
15 Fachkräfte in Teilzeit, 52 Ehrenamtliche
Für die gute pflegerische und medizinische Zuwendung der Schwerstkranken und Sterbenden sorgt ein interdisziplinäres Team von 15 in Teilzeit arbeitenden Frauen. Unterstützt werden sie von 52 Ehrenamtlichen, die sowohl im Hospiz als auch ambulant mitarbeiten. Die zeitliche und emotionale Belastung des Teams sei hoch, ergänzt Hausseelsorgerin Brigitte Tauscher-Bährle, die gerade deshalb nicht nur für die Sterbenden und ihre Angehörigen ein offenes Ohr hat. Riebsamen stellte klar, dass dies aktuell in der Gesetzgebung berücksichtigt werde. "Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett im Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) beschlossen, der jüngst im Plenum des deutschen Bundestages in erster Lesung vorgestellt wurde", führte er aus.
Wertschätzung für den Pflegeberuf
Vor allem in den Pflegeberufen ist der Mangel an Fachkräften spürbar. Dass hier Politik und Gesellschaft gleichermaßen gefragt sind, darüber waren sich alle Anwesenden in der anschließenden Diskussion einig. Für Paulus und Schiele erklärt sich diese Entwicklung nicht allein über die Auswirkungen der zunehmend älter werdenden Bevölkerung. Auch nicht über die Bezahlung, die im Schnitt mit 2.500 Euro Brutto-Einstiegsgehalt bei Vollzeitanstellung und bis zu 3.300 Euro für leitende Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nicht unattraktiv wäre. Hohe Arbeitsdichte und Verfügbarkeit auf Abruf sieht Paulus als großes Fragezeichen für potenzielle Berufseinsteiger.
Für Liebenau-Vorstand Broll spielt auch die mangelnde Wertschätzung für den Pflegeberuf in der öffentlichen Wahrnehmung eine Rolle. Um ihn aufzuwerten, dabei könne, so Schiele, ein insgesamt höheres Ausbildungs-Niveau in Pflegeberufen helfen – mit psycho-sozialen Zusatzqualifikationen bis hin zum gut ausgebildeten Pflegemanager. Dass Einrichtungen in Baden-Württemberg im Bundesvergleich auf hohem Niveau liegen, die Bezahlung überdurchschnittlich und die Ausbildung der Pflegekräfte so gut sei, dass diese gerne ins grenznahe Ausland abgeworben werden, sollte bei dieser Argumentation mit bedacht werden, so Riebsamen weiter. Aber bevor es eine einheitliche Regelung geben könne, müsse bundesweit eine einheitliche Ausgangslage geschaffen werden, denn "in manchen Bundesländern müssen Berufsanfänger sogar für ihre Ausbildung zur Pflegekraft bezahlen", moniert er.
Selbstbestimmtes Sterben
"Beihilfe zum Suizid" war zuletzt Thema der Runde. Dr. Berthold Broll hatte dazu Professor Dr. Bruno Schmid vom Ethikkomitee der Stiftung Liebenau eingeladen. Schmid sieht Überarbeitungsbedarf bei allen vier interfraktionellen Gesetzesentwürfen, die am 2. Juli im Deutschen Bundestag vorgestellt wurden. "Suizid ist keine Straftat", so Schmid, dann könne auch die Beihilfe dazu nicht in Strafe gestellt werden, wie von Minister Gröhe gefordert. "Ich sehe mich nicht in der Lage, eine Grenze zu ziehen, ab wann ein Leben nicht mehr lebenswert ist, noch möchte ich per Gesetz einen Arzt in die Lage bringen, seinen Patienten beim Sterben zu helfen", antwortete Riebsamen. Und noch weniger könne er sich mit der Vorstellung anfreunden, dass es bei einer Billigung für diese Leistung auch eine Prüfziffer für deren Abrechnung geben müsse, so der Gesundheitspolitiker weiter. Er räumte ein, dass diese letzte Entscheidung sicherlich dem Sterbenden gebührt und auch ein Aspekt für Menschenwürde und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase sei. Momentan gäbe es für keinen der vier interfraktionellen Gesetzesentwürfe eine Mehrheit im Parlament. So gesehen müsste man ohnehin nochmals in den Dialog gehen und nacharbeiten, sagte Riebsamen abschließend.
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Weitere Infos zum Stationären Hospiz im Franziskuszentrum Friedrichshafen finden Sie unter www.altenhilfe-liebenau.de.
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