(openPR) Die meisten Menschen haben ihr Vermögen auf zwei Säulen aufgeteilt. Zum einen in Papiergeld, d.h. Bausparvertrag , Kapitallebensversicherung, Riester- oder Rürup Rente, private Rentenversicherung, oder sogar Bundesschatzbriefe. Die zweite Säule stellt die selbst genutzte Immobilie dar. Der Glaube an die Wertbeständigkeit von Sachwerten, wie einer Immobilie, ist bei den meisten Menschen immer noch fest verankert.
Im Gegensatz zu Papiergeld, welches in Zeiten von Nullzinspolitik den gleichen Wert wie Omas Sparstrumpf hat, ist Betongold als langfristige Kapitalanlage in jedem Fall die bessere Alternative. Aber was, wenn das nötige Kleingeld fehlt, um selbst eine Immobilie zu erwerben? Hier bietet eine Unternehmensbeteiligung in Form von Immobiliengenossenschaftsanteilen eine echte Alternative.
Unter http://www.meinekapitalanlage.info/10-gute-gruende-warum-sie-in-immobiliengenossenschaftsanteile-investieren-sollten/ erfahren Sie 10 gute Gründe, warum Sie einen Teil ihres Vermögens in Immobiliengenossenschaftsanteile investieren sollten.
Zum besseren Verständnis sei kurz erklärt was eine Unternehmensbeteiligung sowie eine Immobiliengenossenschaft überhaupt ist. Eine Unternehmensbeteiligung stellt das Mitgliedschaftsrecht, das durch Kapitaleinlage (Geld- oder Sacheinlage) bei einer Gesellschaft erworben wird dar. Definition laut Steuerrecht: Als Beteiligung gilt der Besitz von Gesellschafts-, Bohr- und Genossenschaftsanteilen, Aktien, Einlagen etc. Bei einer Immobiliengenossenschaft handelt es sich um kooperative Wohnungsunternehmen (auch als Bauvereine, Baugenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Bau- und Sparvereine u.a. bezeichnet), die für ihre Mitgliederhaushalte im Wohn- und Immobilienbereich Aufgaben übernehmen sowie günstigen Wohnraum gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
Anteilseigner bzw. Mitglied bei einer Immobiliengenossenschaft kann jeder werden. Dabei muss nicht die Absicht verfolgt werden günstigen Wohnraum zu erlagen. Der Kauf von Genossenschaftsanteilen funktioniert ähnlich wie der Erwerb von Aktien. Der Käufer dieser „Unternehmensbeteiligung“ erwirbt (bzw. zeichnet) ein verbrieftes Recht an einem Teil des Unternehmens sowie ein Mitspracherecht abhängig von der Höhe der Geschäftsanteile. Ein Geschäftsanteil beträgt zum Beispiel 100 Euro. Jedes Mitglied kann beliebig viele Anteile zeichnen. Das interessante an dieser Form der Unternehmensbeteiligung ist, dass die Dividenden hier im Durchschnitt höher liegen, zurzeit ca. 3% - 5%, als die Dividende vergleichbarer Wertpapiere.
Das Ziel einer Genossenschaft liegt letztlich darin, die Vermögensbildung ihrer Mitglieder zu fördern. Aus dieser Perspektive betrachtet bieten Genossenschaftsanteile eine mehr als sichere und lukrative private Altersvorsorge auch für Kleinsparer, welche sich unter anderem in der attraktiven Dividende und fast risikolosen Anlageform wiederspiegelt.







