openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsort bei Kongressen

Bild: Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsort bei Kongressen
WW+KN-Steuerberater Marcel Radke zum umsatzsteuerlichen Leistungsort bei Kongressen
WW+KN-Steuerberater Marcel Radke zum umsatzsteuerlichen Leistungsort bei Kongressen

(openPR) Das Bundesfinanzministerium stellt klar, welche Ortsregelung bei der Überlassung von Räumen und Veranstaltungsequipment für einen Kongress zur Anwendung kommt.

Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Werden dagegen neben der Überlassung von Standflächen weitere Leistungen an die Aussteller erbracht und sind diese Leistungen insgesamt als einheitliche Veranstaltungsleistung anzusehen, bestimmt sich der Leistungsort nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts.

Überlässt ein Unternehmer einem Kongressveranstalter ein Kongresszentrum komplett oder teilweise einschließlich des Veranstaltungsequipments und erbringt er daneben zahlreiche Dienstleistungen vor, während und nach dem Kongress an den Veranstalter, ist die Regelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen davon sind aber Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen. Diese gelten grundsätzlich als eigenständige Leistungen.

Daneben ergänzt das Ministerium (BMF-Schreiben IV D 3 - S 7117-a/0: 001 vom 21. Mai 2015) die Liste der möglichen Zusatzleistungen, die ein Kongressveranstalter in Anspruch nehmen kann, um die Gestellung von Hosts und Hostessen. Der Leistungsort für diese Personalgestellung ist dann von der Art des Empfängers abhängig (Unternehmer, Nichtunternehmer etc.).

Diese Ergänzungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Allerdings hat das Ministerium auch eine – wenn auch kurze - Übergangsregelung vorgesehen: Es wird – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs – nicht beanstandet, wenn die Unternehmer die bis zum 31. Mai 2015 erbrachte Leistungen als Umsätze im Zusammenhang mit einem Grundstück behandeln.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 858740
 497

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsort bei Kongressen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WW+KN - Steuerberater für den Mittelstand

Bild: Förderung von Forschung und EntwicklungBild: Förderung von Forschung und Entwicklung
Förderung von Forschung und Entwicklung
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten. „Durch die neue steuerliche Forschungszulage sollen ab 2020 vor allem kleine und mittlere Unternehmen vermehrt in die eigene Forschung und in Entwicklungstätigkeiten investieren“, so Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei WW+KN. Die Forschungszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens, weil sie nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nic…
Bild: Umsatzsteuer bei Miet- und LeasingverträgenBild: Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt. Von der umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Miet- oder Leasingvertrags hängt ab, wann die Umsatzsteuer aus dem Vertrag entsteht. „Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine Lieferung, fällt die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe an, bei einer sonstigen Leistung dagegen sind die einzelnen Raten umsatzsteuerpflichtig, sodass sich die Umsatzsteuer über die Laufzeit verteilt“, erklärt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Richtig handeln und umsetzen - Sondertagung zum EU-Mehrwertsteuerpaket schafft Klarheit
Richtig handeln und umsetzen - Sondertagung zum EU-Mehrwertsteuerpaket schafft Klarheit
… nationale Umsatzsteuerrecht umfassend geändert. Betroffen sind vor allem die umsatzsteuerrechtliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen, die Neubestimmung des Dienstleistungsorts und vielfältige Dienstleistungen im Konzerngefüge und bei Transportleistungen. Alle wesentlichen Informationen und Handlungsanweisungen vermittelt die Sondertagung …
Bild: Direkte Mehrwertsteuer-Registrierung in ItalienBild: Direkte Mehrwertsteuer-Registrierung in Italien
Direkte Mehrwertsteuer-Registrierung in Italien
… des DPR 633/1972 (Mehrwertsteuer-Gesetz) geregelt: Unternehmen aus anderen EU-Ländern müssen sich in bestimmten Fällen, bei denen der Ort der Lieferung oder der Leistungsort in Italien liegt, zu MwSt.-Zwecken in Italien registrieren. Wann ist die Direktidentifizierung notwendig bzw. sinnvoll? Durch das MwSt.-Paket 2010 wurde der Anwendungsbereich der …
Bild: Mehrwertsteuerpaket 2010 und die Berücksichtigung in Microsoft Dynamics AXBild: Mehrwertsteuerpaket 2010 und die Berücksichtigung in Microsoft Dynamics AX
Mehrwertsteuerpaket 2010 und die Berücksichtigung in Microsoft Dynamics AX
… der Rechnungsstellung und dem Ausweisen von Steuer. Die Änderungen betreffen im Wirtschaftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B-Geschäft) z.B. folgende Bereiche: - Katalogleistungen mit Leistungsort Ausland - Leistungen, die sich auf ein im Ausland befindliches Grundstück beziehen - Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland - Reparaturen …
Bild: Achtung Umsatzsteuer! – Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoins, ETH, ETC, Light CoinBild: Achtung Umsatzsteuer! – Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoins, ETH, ETC, Light Coin
Achtung Umsatzsteuer! – Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoins, ETH, ETC, Light Coin
… sich der Privatanleger dann auf sein Girokonto überweisen lässt. Doch wie beurteilen die deutschen Finanzämter den Handelt mit Bitcoin & Co. aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht? Eine aktueller Bericht des Finanzamts Bonn vom 24.01.2018 könnte große Probleme bringen. Bitcoin & Co. kein gesetzliches Zahlungsmittel Nach Auffassung der Bundessaufsicht …
Bild: Servicepartnervertrag mit EMENDO Event & Congress verlängertBild: Servicepartnervertrag mit EMENDO Event & Congress verlängert
Servicepartnervertrag mit EMENDO Event & Congress verlängert
Messe Stuttgart und EMENDO Event & Congress erneuern Partnerschaft zur Veranstaltungsorganisation im Rahmen von Kongressen Seit Anfang 2012 ist EMENDO für die Betreuung von Teilnehmern bei messeeigenen Kongressen der Messe Stuttgart verantwortlich. Der bestehende Servicepartnervertrag wurde bis zum 31.12.2014 verlängert. EMENDO bleibt damit weiterhin …
Bild: Neuer Anlauf beim Jahressteuergesetz 2013Bild: Neuer Anlauf beim Jahressteuergesetz 2013
Neuer Anlauf beim Jahressteuergesetz 2013
… Akkus nicht in die Berechnung des geldwerten Vorteils einfließen. Diese Änderung ist Teil des Regierungsprogramms „Elektromobilität“ und wird wohl definitiv umgesetzt. • Leistungsort: Bei Leistungen an juristische Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig sind, soll sich der umsatzsteuerliche Leistungsort insgesamt nach …
Änderung im MOSS-Verfahren ab 01.01.2019
Änderung im MOSS-Verfahren ab 01.01.2019
… Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen gilt beim Verkauf an Privatpersonen oder nicht unternehmerisch tätige juristische Personen als Leistungsort der Ort des Empfängers. Das MOSS-Verfahren wurde am 01.01.2015 eingeführt, um Unternehmern die Abführung der Steuern zu erleichtern. Unternehmer, die sich beim …
Bild: Änderungen für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2014/15Bild: Änderungen für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2014/15
Änderungen für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2014/15
… ohne einen Realisationstatbestand führen. • Elektronische Dienstleistungen: Seit dem 1. Januar 2015 gilt für elektronische Dienstleistungen grundsätzlich der Sitz des Kunden als Leistungsort. Mehr Details dazu finden Sie im Beitrag „Neuer Leistungsort für elektronische Dienstleistungen“. • Finanzumsätze: Bestimmte Bank- und Finanzumsätze an einen im …
Umsatzsteuer-Tücken bei Dienstleistungen innerhalb der EU
Umsatzsteuer-Tücken bei Dienstleistungen innerhalb der EU
… einer deutschen Firma reparieren lässt. Bei sonstigen Leistungen an Privatpersonen aus dem EU-Ausland gilt dagegen der Sitz des leistenden Unternehmers im Regelfall als Leistungsort. Daher ist zum Beispiel ein freiberuflicher Sprachlehrer aus Aachen, der im nahen Maastricht, also in den Niederlanden, Deutschkurse gibt, für die entsprechenden Honorareinnahmen …
Bild: Neue Rechtsprechung im Umsatzsteuerrecht - Bruchteilsgemeinschaft kann kein Unternehmer seinBild: Neue Rechtsprechung im Umsatzsteuerrecht - Bruchteilsgemeinschaft kann kein Unternehmer sein
Neue Rechtsprechung im Umsatzsteuerrecht - Bruchteilsgemeinschaft kann kein Unternehmer sein
… Grunde liegenden Rechtsverhältnissen, im Regelfall am Zivilrecht. Zivilrechtlich könne eine nicht rechtsfähige Bruchteilsgemeinschaft aber keine Verpflichtungen eingehen und damit aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht auch keine Leistungen erbringen. Daher werde die anteilige Leistung von dem einzelnen Gemeinschafter erbracht, der sie dann zu versteuern …
Sie lesen gerade: Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsort bei Kongressen