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03.05.200613:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Frankfurt am Main, den 28.04.06 - Als deutsches Dienstleistungsunternehmen des internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 4 Valley Towers, Valley Road, Birkirkara, Malta, ist durch das Gutachten der Anwaltskanzlei für Verwaltungs- und Europarecht Redeker, Sellner Dahs & Widmaier in seiner Rechtsauffassung bestätigt worden.

Die Sportwettvermittlung zu Tipico nach Malta ist in keiner Form illegal und daher wird auch nach wie vor die Vermittlung der Sportwetten durchgeführt. Die Verwirrung entstand durch das Urteil zum staatlichen Sportwetten-Monopol des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006. Dieses besagt das das deutsche Sportwettenmonopol in der gegenwärtigen Ausgestaltung gemeinschaftsrechtlich nicht gerechtfertigt werden kann.
Wir als Tipico und unsere Sportwettvermittler lassen uns nicht von deutschen Ministerien der verschiedenen Bundesländern und Ordnungsämter einschüchtern, und werden weiterhin Sportwetten vermitteln.

Fast zeitgleich zum Urteil hat die EU- Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil dieses Sportwetten-Monopol die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages verletzt.
Sollte die Dienstleistungsfreiheit in Form von Schließung der Sportwetten Vermittlungsbüros verletzt werden und Schäden bzw. Gewinnausfall entstehen, können Schadensersatzforderungen gegenüber den Bundesländern geltend gemacht werden, weil dadurch offensichtlich das Gemeinschaftsrecht verletzt wird.

Von diesem Recht wird die Tipico konsequent Gebrauch machen.

Das gesamte Gutachten können Sie unter www.tipico.com/rechtssituation.pdf nachlesen.

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