(openPR) Anfangsverdacht gegen zwölf Mitarbeiter der Stadtwerke Hannover AG
Staatsanwaltschaft prüft Bewirtungen und Weihnachtspräsente
Hannover, den 13. Mai 2003
Heute hat die Staatsanwaltschaft Hannover die Stadtwerke Hannover AG darüber informiert, dass gegen zwölf Mitarbeiter der Anfangsverdacht der Vorteilsnahme besteht. Um diese Vorwürfe zu prüfen, durchsuchte der Staatsanwalt die Arbeitsplätze sowie die Privatwohnungen der beschuldigten Mitarbeiter.
Laut Aussage der Ermittlungsbehörden wird der Vorwurf der Bewirtung durch Drittfirmen erhoben, auch sollen Weihnachtspräsente zugewandt worden sein.
Nach den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen der Stadtwerke Hannover AG gilt für die Annahme von Geschenken, Leistungen oder geldwerten Zuwendungen eine Jahresgrenze von DM 50,- (25,- EUR).






