openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Damoklesschwert Pflegefall bei Kinder und Eltern

(openPR) Was können Sie tun, rechtlich und finanziell? Die Verantwortung für Kinder und Eltern ist groß, bestimmen Sie und nicht der gesetzlich bestellte Betreuer, dazu erhalten Sie Tipps und Informationen am 04. und 05. Mai um 19:30 Uhr über eine kostenlose Onlinekonferenz. Jeder kann teilnehmen.



Das Problem „Pflegefall“ trifft bei weitem nicht nur Eltern bzw. Rentner. So waren im Jahr 2013 laut statistischen Bundesamts 72.504 Kinder pflegebedürftig, fast so viele wie Pflegebedürftige zwischen dem 60. bis 65. Lebensjahr (95.262). Aber im Unterschied zu den Älteren (60-65 Jährigen), wo fast jeder vierte Pflegebedürftige stationär versorgt wird, sind es bei Kindern nur 375 gewesen – das sind 0,52%. Das bedeutet, dass meistens ein Elternteil sein Berufsleben aufgegeben hat, um sein pflegebedürftiges Kind zu betreuen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt nur eine Teilkaskoversicherung. Die Folgen für eine spätere Rückkehr in das Arbeitsleben sind groß. Vom Zeitpunkt der Geburt bis hinein ins hohe Alter wird diese finanzielle Bedrohung sehr oft unterschätzt, z.B. was Zusatzkosten für Umbau, Umschulung aber auch laufende Kosten angeht.

Ein monatliches Pflegetagegeld für Kinder von 2.000 Euro (PST III) erhält man aber bereits ab ca. 10 - 15 Euro im Monat. Die Zunahme der Pflegefälle in Deutschland ist seit Jahren ungebremst hoch (allein bei Kindern von 2011 bis 2013 um 9%) und wird in einigen Jahren bis Jahrzehnten den Sozialstaat vor nicht lösbaren Problemen bringen und die Kassen sprengen.

Im Jahr 2013waren es bereits 2.5 Mill. Personen (1995: 1.0 Mill.), das entspricht der Einwohnerzahl von München und Köln zusammen. Nach Angaben des BMG steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,22 Millionen (also so viele wie in München, Köln, Frankfurt a.M. und Koblenz zusammen) und bis 2050 auf 4,23 Millionen. Das Finanzministerium warnt vor einer „demografischen, ökonomischen und fiskalischen Bombe“ im Sozialsystem (Handelsblatt 19.04.2015).

Eine frühe Organisation der rechtlichen und finanziellen Situation im Pflegefall ist dringlichst zu empfehlen und ist unabdingbar. Wer sich nicht damit befasst, handelt verantwortungslos. Was bedeutet die rechtliche Organisation? Ebenfalls ein unangenehmes Thema, was aber zwingend in jeder Familie gelöst werden muss ist die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügungen und für Unternehmer die Unternehmervollmacht. Was ist wichtig dabei zu beachten? Muss es notariell beurkundet werden? Was passiert wenn keine Vollmacht besteht, kann man sich auf Vater Staat und das Betreuungsgericht verlassen? Ab wann muss man sein Vermögen einsetzen? Ab wann haften Angehörige? Wie kann man sein erspartes Vermögen schützen? Welche neuen Leistungen gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2015?

Um Fehler zu vermeiden und Antworten zu finden, kann man kostenfrei von zu Hause oder vom Büro aus an einer Online-Web-Konferenz in zwei Teilen am 04. und 05. Mai, jeweils um 19:30 Uhr teilnehmen (Dauer ca. 1 Stunde). Man benötigt nur ein PC mit Internetanschluss und ein Telefon.

Die Anmeldung erfolgt unter folgenden Link: www.pflege-tarif.de/pflege-seminare.html.

Im Anschluss erhält jeder Teilnehmer kostenfrei eine Ausgabe „Pflegevorsorge in der Ruhestandsplanung“ mit weiteren vielen wertvollen Tipps.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 850781
 87

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Damoklesschwert Pflegefall bei Kinder und Eltern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“Bild: Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“
Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“
Am Mittwoch, 26.6.13, um 18:30 Uhr Seminarraum im „Existenzgründerzentrum Ingolstadt“, Marie-Curie-Str. 6, 85055 Ingolstadt Der Eintritt ist frei Der Pflegefall kann Jeden treffen. In jungen Jahren durch Unfall oder Krankheit, später aufgrund des Alters. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, je nach Pflegestufe, einen Anteil der Kosten für sog. …
Bild: Pflege rechtzeitig absichern - im gemeinschaftlichen InteresseBild: Pflege rechtzeitig absichern - im gemeinschaftlichen Interesse
Pflege rechtzeitig absichern - im gemeinschaftlichen Interesse
Eltern und Kinder sollten sich rechtzeitig mit dem Thema Pflegeabsicherung im Alter beschäftigen - denn das Thema geht beide an: Werden die Eltern zum Pflegefall und deren eigene Absicherung reicht nicht aus, werden die Kinder zur Deckung der fehlenden Summen herangezogen. Der St. Töniser Vermögensberater Ralf Cormaux (DVAG) rät daher allen Beteiligten, …
Bild: Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“Bild: Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“
Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“
… – Kinder haften für ihre Eltern“ Am Dienstag, 04.03.2014, um 18:30 Uhr Seminarraum im „Existenzgründerzentrum Ingolstadt“, Marie-Curie-Str. 6, 85055 Ingolstadt Der Eintritt ist frei Der Pflegefall kann Jeden treffen. In jungen Jahren durch Unfall oder Krankheit, später aufgrund des Alters. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, je nach Pflegestufe, …
Bild: Private Pflegeabsicherung wird immer wichtigerBild: Private Pflegeabsicherung wird immer wichtiger
Private Pflegeabsicherung wird immer wichtiger
… eine Unterstützungspflicht für die Kinder im Fall der Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern. Deshalb gilt es ergänzend zur Pflegepflichtversicherung privat Vorsorge für den Pflegefall zu treffen. Mit unterschiedlichen Lösungen, zum Beispiel der Pflegerenten-, der Pflegekosten-, der Pflegetagegeld oder der Pflegezusatzversicherung, kann passend zu den individuellen …
Kinder haften für ihre Eltern – Pflegekosten bedrohen die Kinder in ihrer finanziellen Existenz
Kinder haften für ihre Eltern – Pflegekosten bedrohen die Kinder in ihrer finanziellen Existenz
… landläufig von vielen angenommen, ist die soziale Pflegeversicherung keine „Vollkasko-Versicherung“. Die Differenz muss aus eigenem Vermögen bezahlt werden. Reichen die Rücklagen für den Pflegefall nicht aus, dann haben die Pflegebedürftigen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach Sozialhilferecht. Das Sozialamt versucht aber dann, sich seine Kosten von den …
Bild: Auswege aus der PflegefalleBild: Auswege aus der Pflegefalle
Auswege aus der Pflegefalle
… Deutsche direkt und im familiären Umfeld jeder Zehnte zumindest indirekt betroffen. Zugleich grassiert erhebliches Unwissen über den Vorsorgebedarf und die Umstände im Pflegefall. So ist vielfach weder die monatliche Maximalleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung von lediglich € 1470 bekannt, noch die Versorgungslücke im Pflegefall von teilweise …
Bild: Private Pflegevorsorge für Singles und Paare ohne Kinder besonders wichtigBild: Private Pflegevorsorge für Singles und Paare ohne Kinder besonders wichtig
Private Pflegevorsorge für Singles und Paare ohne Kinder besonders wichtig
… die alleine lebt weiter steigen wird. Hinzu kommt, dass auch die Zahl der Familien mit Kindern sinkt. Somit werden absehbar weniger Kinder im Pflegefall zur Unterstützung ihrer pflegebedürftigen Eltern zur Verfügung stehen. Pflegebedürftige werden deshalb künftig immer häufiger durch ambulante Pflegedienste oder stationär in Pflegeheimen umsorgt werden …
Pflege von Angehörigen - Wer kommt für die Kosten auf?
Pflege von Angehörigen - Wer kommt für die Kosten auf?
… finanzieren können. Das neue Familienpflegezeitgesetz bietet hierfür nur eine mittelfristige Lösung, wie das Internetportal geld.de berichtet. Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, haben Angehörige mehrere Möglichkeiten. Eine Private Pflegeversicherung ( http://www.geld.de/private-pflegeversicherung.html ) hilft bei hohen Kosten. Es besteht außerdem …
Bild: Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“Bild: Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“
Infoabend „Pflegeversicherung – Kinder haften für ihre Eltern“
… – Kinder haften für ihre Eltern“ Am Mittwoch, 5.6.13, um 18:30 Uhr Seminarraum im „Existenzgründerzentrum Ingolstadt“, Marie-Curie-Str. 6, 85055 Ingolstadt Der Eintritt ist frei Der Pflegefall kann Jeden treffen. In jungen Jahren durch Unfall oder Krankheit, später aufgrund des Alters. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, je nach Pflegestufe, …
Bild: Ein Jahr bundesweite Interessenvertretung für pflegebedürftige Kinder und JugendlicheBild: Ein Jahr bundesweite Interessenvertretung für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
Ein Jahr bundesweite Interessenvertretung für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
… Informationen rund um die Pflegeversicherung und Pflege zur Verfügung, vernetzt betroffene Familien untereinander und mit Experten und macht öffentlich auf den „Pflegefall Kind“ aufmerksam. Das Projekt ist bundesweit einzigartig. Es sammelt Informationen und Beratungs-angebote ganz speziell zum Thema „Pflegefall Kind“. „Das Thema Pflegebedürftigkeit wird …
Sie lesen gerade: Damoklesschwert Pflegefall bei Kinder und Eltern