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Inline-Skater – Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz

(openPR) 21.04.2015. Der ehemalige Trendsport Inline-Skating hat sich längst zu einer Massensportart gemausert. Über zehn Millionen Inline-Skater aller Altersklassen spurten mehr oder minder geübt über Deutschlands Wege. Leider kommt es häufig aufgrund unangemessen hoher Geschwindigkeit, mangelhafter Ausrüstung und speziell bei ungeübten Fahrern, zu schweren Unfälle mit teilweise gravierenden Verletzungen bis hin zu bleibender Invalidität, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

„Bei einer bleibenden Invalidität nach einem schweren Sturz bietet eine private Unfallversicherung den nötigen Versicherungsschutz. Doch Vorsicht, Inline-Skater gefährden sich nicht nur selbst, sondern auch Dritte können in Mitleidenschaft gezogen werden. „Dafür ist ein Versicherungsschutz unabdingbar, aber auch die Rechtlichen Grundlagen sollten Inline-Skater bekannt sein“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Inline-Skater nutzen häufig, neben den erlaubten Fußwegen, den allgemeinen öffentlichen Verkehrsraum, und verstoßen somit gegen die Straßenverkehrsordnung, in der Inline-Skater als Fußgänger eingestuft sind. Die Rechtlichen Grundlagen sind den meisten nicht bekannt. Dadurch gefährden sie andere Verkehrsteilnehmer und in erster Linie sich selbst. Neben einer ausreichenden Schutzkleidung und fahrerischem Können ist der richtige Versicherungsschutz immens wichtig. Ein Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern kann, je nach Schwere des Unfalls, in einem finanziellen Desaster enden und kann nur durch den passenden Ver-sicherungsschutz abgedeckt werden, warnt Jürgen Buck. Wichtig, eine private Haftpflichtversicherung sollte in ausreichender Höhe, also mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme, abgeschlossen wer-den, empfiehlt der Fachmann weiter.

Ausführliche Informationen und Hinweise für „Inline-Skater – Rechtliche Grundlagen und Versicherungs-schutz“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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