(openPR) ARAG Experten informieren über den sicheren rollenden Start in den Frühling.
Düsseldorf, 01.04.2003 Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen kommt auch so manches Fahrrad nach der langen Winterpause wieder zum Einsatz. Und auch die Inline-Skates gehen mit dem Frühling endlich wieder an den Start. Wer mit solchen Freiluft-Aktivitäten auf Hochtouren kommen will, sollte vorher allerdings checken, ob Räder und Rollen wirklich fit sind für die Straße.
Wer sein Fahrrad aus dem Winterschlaf holt, braucht mehr als einen Putzlappen. Schließlich sollte das Gefährt beim Start nicht nur sauber, sondern auch sicher sein. Zum Frühjahrs-Check gehört nach Auskunft der ARAG Experten neben der Inspektion von Bremsen und Schrauben vor allem ein Blick auf die Beleuchtung. Vorgeschrieben sind nicht nur ein funktionierender, weißer Scheinwerfer vorn und ein rotes Rücklicht hinten, sondern auch zusätzliche Reflektoren an der Vorder- und Rückseite. Zudem sind gelbe Rückstrahler an den Pedalen und an den Speichen Pflicht. Alternativ reichen auch reflektierende Reifen. Ohne vorschriftsmäßige Ausstattung müssen Radfahrer mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Anders sieht es dagegen für Inline-Skater aus, denn sie fahren noch immer in einer rechtlichen Grauzone. Inline-Skates sind nach der Rechtsprechung keine Fahrzeuge. Skater gelten rechtlich als Fußgänger, die sich den Gegebenheiten anpassen müssen. Und das sorgt natürlich für jede Menge Konflikte auf den Gehwegen. Nur wenn kein Fußweg vorhanden ist, etwa außerhalb von Ortschaften, dürfen Skater auf Fahrradwegen oder Straßen rollern. Auf Gehwegen haben Fußgänger Vorfahrt. Notfalls muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Geblitzt wird wohl niemand auf Inline-Skates, aber gehaftet werden muss unter Umständen trotzdem, wenn es zu einem Unfall kommt. Wenn dabei zum Beispiel andere Personen zu Schaden kommen, kann das sehr teuer werden, allein schon wegen hoher Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen. Die werden grundsätzlich von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Doch bevor es dazu kommt und man sich und andere gefährdet, raten ARAG Experten, die Fahrkünste am besten in einem Kurs zu trainieren. Doch auch hier kann der Inline-Skater schnell zum Leidtragenden werden. Wenn sich Teilnehmer eines solchen Kurses verletzten, können sie grundsätzlich nicht den Veranstalter haftbar machen. Denn das Verletzungsrisiko wird dabei schließlich freiwillig eingegangen.
Wer also lieber ganz auf Nummer sicher geht, sollte vielleicht besser aufs verkehrssichere Fahrrad umsatteln. Wäre doch schade, wenn das Frühlingserwachen im Krankenhaus stattfindet.
Mehr Tipps rund ums Verkehrsrecht gibt es auch im Internet unter www.arag.de.
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