(openPR) Die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden haben die internen Datenschutzbestimmungen der Bonner Strategieberatung Simon-Kucher & Partners als Binding Corporate Rules (BCR) genehmigt. BCR erlauben es multinationalen Unternehmen, gruppenintern personenbezogene Daten unter Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts ins außereuropäische Ausland zu übertragen. Dies gilt auch für Länder wie die USA, China, Japan oder Indien, denen die Europäische Kommission kein adäquates Datenschutzniveau zuspricht. Simon-Kucher & Partners unterhält 29 Büros in 22 Ländern. Die weltweit führende Preisberatung ist nach BMW, Continental, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, Osram und Siemens das siebte deutsche Unternehmen, deren gruppenweite Datenschutzbestimmungen als BCR genehmigt wurden. Den Genehmigungsprozess der BCR bei Simon-Kucher & Partners begleitete das auf internationalen Datenschutz spezialisierte Beratungsunternehmen 2B Advice.
„Mit den BCR unterstreicht Simon-Kucher & Partners seine hohen Standards, schafft Transparenz und Vertrauen im Umgang mit personenbezogenen Daten und senkt durch eine weltweite Harmonisierung des Datenschutzes die Kosten“, erklärt Marcus Belke, Geschäftsführer von 2B Advice.
Neben der Gestaltung einer angemessenen Datenschutzorganisation und einer dokumentierten Festlegung unternehmensweit geltender Datenschutzprozesse, moderierte 2B Advice auch das Genehmigungsverfahren bei den Aufsichtsbehörden. Federführend war die Aufsichtsbehörde Nordrhein-Westfalens, als Zweitgutachter fungierten die Aufsichtsbehörden Englands und Italiens.
Die 2B Advice-Gruppe mit ihren Standorten in Europa und den USA gehört zu den wenigen Beratungshäusern, die ein Binding-Corporate-Rules-Verfahren erfolgreich begleiten konnten. Viele BCR-Verfahren wurden in der Vergangenheit begonnen, aufgrund der Komplexität der rechtlichen und technischen Anforderungen aber nur selten abgeschlossen. 2B Advice besitzt das Know-how und das internationale Standing, um BCR-Verfahren erfolgreich zu realisieren. Diese Erfahrungen kommen den Kunden bei zukünftigen BCR-Verfahren zu Gute.













