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IDACON 2014: WEKA MEDIA lädt zum 14. Kongress für Datenschutzbeauftragte ein

27.05.201412:11 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Kissing, 27. Mai 2014 – In unserer modernen, globalen Informationsgesellschaft hat sich der Datenschutz zu einer der großen Herausforderungen unserer Zeit entwickelt. Mit Internet, Computer, Handys, E-Mails, GPS, sozialen Medien, Suchmaschinen, Voice-Mails und Video ist die Datenerfassung, -speicherung, -verarbeitung, -verknüpfung, -analyse und -weitergabe einfach geworden. Der Schutz personenbezogener Daten gestaltet sich immer schwieriger – dies ist spätestens durch die sich häufenden Datenpannen und die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität deutlich geworden. Im Zeitalter der digitalen Revolution mit stetig neuen technologischen Entwicklungen und immer kürzer werdenden Innovationszyklen erweisen sich die an betriebliche Datenschützer gestellten Anforderungen als äußerst komplex und vielfältig. Zwingend müssen sich diese für ihre anspruchsvolle Aufgabe regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Gelegenheit, neue Erkenntnisse zu gewinnen und Erfahrungen auszutauschen, bietet die IDACON 2014. Der etablierte Branchentreff für Datenschutzbeauftragte findet am 07./08. Oktober 2014 in Würzburg unter der bewährten Leitung des Regierungsvizepräsidenten von Mittelfranken, Dr. Eugen Ehmann, statt.



Zum inzwischen 14. Mal treffen sich Datenschützer aus ganz Deutschland zum Informations- und Erfahrungsaustausch auf der IDACON in Würzburg. Hochkarätige Experten referieren über die aktuelle Rechtslage und geben Praxistipps für die tägliche Arbeit rund um den Datenschutz. Die renommierten Referenten stellen dabei Konzepte und Lösungen aus der Praxis vor, mit denen sich Vorschriften korrekt und zugleich wirtschaftlich umsetzen lassen.

Auch in diesem Jahr deckt der Kongress ein breites Themenfeld ab:

Datenschutz-Skandale gelangen allzu oft in die Schlagzeilen. Des Themas Datenpannen in Unternehmen nimmt sich der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, an und kann dabei viele Beispiele aus seinem Alltag nennen. Er spricht eine deutliche Sprache indem er sagt: „Es gibt fast nichts, was es nicht gibt.“ Dabei sieht er die Aufsichtsbehörden nicht als strafende Richter sondern als helfende Berater.

Wie Datenübermittlungen innerhalb der Europäischen Union und in Drittstaaten funktionieren, erklärt Rechtsanwalt Dr. Martin Braun und gibt dabei Tipps für die tägliche Praxis. Als Optionen stellt er Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules, Einzelfallgenehmigungen und gesetzliche Ausnahmetatbestände vor.
Das Instrument Binding Corporate Rules im Konzern vertieft Rechtsanwalt und Counsel Dr. Jörg Hladjk. Er bespricht Zweck und Vorteile des Konstrukts sowie dessen Implementierung in der unternehmerischen Praxis.

Über die Trends im transatlantischen Datenschutz referiert Rechtsanwältin Dr. Kerstin Zscherpe. Dabei bietet sie ein Update zu Safe Harbor und Model Clauses und thematisiert die Änderungen aufgrund der geplanten EU-Verordnung.

Der öffentlich bestellte und vereidigte IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling gibt einen Einblick in die Geolokalisierung. Er zeigt den Teilnehmern auf, was mit GPS, WLAN, RFID, IP & Co technisch möglich ist und welcher Zusammenhang zwischen Geolokalisierung und Datenschutz besteht. Dabei spricht er wertvolle Empfehlungen für betriebliche Datenschutzbeauftragte aus.

Gewohnt erfrischend und informativ gestaltet sich der Beitrag von Rechtsanwältin Silvia C. Bauer und Datenschutzbeauftragter Heidi Schuster zum Thema Risiko E-Mail im Unternehmensalltag. Dabei klären sie, wie Unternehmen den rechtskonformen Umgang mit E-Mails sicherstellen können, ob die Einführung von Richtlinien sinnvoll ist (z.B. Einführung von Verschlüsselungsrichtlinien, Richtlinien zum Versand von E-Mails) und wie deren Einhaltung kontrolliert wird. Auch besprechen sie, unter welchen Voraussetzungen der Zugriff auf E-Mails von ausgeschiedenen oder abwesenden Mitarbeitern zulässig ist.

Mit dem arbeitsrechtlichen Bezug des Datenschutzes befasst sich Dr. Stefan Brink, Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Er klärt die Bedeutung des Beschäftigtendatenschutzes in der heutigen Zeit und in der Zukunft.

Die Initiative „Datenschutz geht zu Schule“ des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands und deren Nutzen für die berufliche Praxis von Datenschutz-Mitarbeitern stellt Rechtsanwalt Rudi Kramer vor.

Social Media im Arbeitsverhältnis – was geht und was geht nicht? Diese Frage beantwortet Prof. Dr. Thüsing vom Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Dabei zeigt er auf, wie eine gute Social Media Guideline aussieht.

Einen Vortrag zur Analyse von Verhalten im Blickwinkel des Datenschutzrechts hält der Chefsyndikus der SCHUFA Holding Dr. Wulf Kamlah.

Stagniert die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten oder öffnet ein novellierter europäischer Datenschutz neue Perspektiven? Mit dieser Fragestellung befasst sich Dr. Marcus Helfrich, Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management. Dabei analysiert er die bestehende Situation des Datenschutzbeauftragten in der betrieblichen Praxis, malt seine Einflussmöglichkeiten und -grenzen sowie dessen Rollenkonflikte auf. Er stellt grenzüberschreitende Geschäftsmodelle und die Perspektiven des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor.

Ort, Termin und Teilnehmergebühren:
Der zweitägige Kongress findet vom 07./08. Oktober 2014 in Würzburg statt. Die Teilnahme kostet 1.390,- Euro zzgl. MwSt. pro Person. Bei zusätzlicher Buchung eines Intensivseminars am 09. Oktober belaufen sich die Kosten auf 1.690,- zzgl. MwSt. pro Person. Weitere Informationen unter www.idacon.de

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