(openPR) Die Administration des belarussischen Parks für hohe Technologien hat nach der Registrierung beim Exekutivkomitee der Stadt Minsk den Status der juristischen Person der staatlichen Eigentumsform bekommen.
Entsprechend der Organisationsform ist die Administration des Technologieparks eine staatliche Einrichtung. Im Einklang mit ihrer Satzung besteht ihr Hauptziel in der Schaffung der günstigen Bedingungen für die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaftszweige, die sich auf Grundlage der neuen und hohen Technologien entwickeln.
Die Administration des Parks wird sich mit der Prüfung der Angebote ausländischer und belarussischer Investoren, mit der Vorbereitung von Vorschlägen für die Regierung über die Vervollkommnung der Bedingungen der Tätigkeit des Parks, aber auch mit der Führung des Registers seiner Residenten und der Projekte im Bereich der neuen und hohen Technologien beschäftigen.
Außerdem ist die Administration des Parks bevollmächtigt, sich mit Fragen der Gebäudevermietung, der Durchführung der wissenschaftlich-technischen Expertise der Businesspläne der Residenten und der Kontrolle ihrer Arbeit befassen.
Die Parkadministration wird auch die Tätigkeit der wissenschaftlichen, industriellen, baulichen und anderen Organisationen, die zur Arbeit bei der Schaffung und der Funktionierung des Parks herangezogen werden, koordinieren, aber auch die Interessen der Residenten in ihren Beziehungen mit den Organen der staatlichen Verwaltung verteidigen.
Bei der Gründung des Parks für hohe Technologien in Belarus müssen Voraussetzungen berücksichtigt werden, die im Dekret des Präsidenten des Landes enthalten sind, das Ende September 2005 unterschrieben worden ist.
Der Technologiepark wird im nord-östlichen Teil von Minsk auf dem Territorium von 50 Hektar funktionieren. Die rechtlichen Sonderregelungen für diese Einrichtung haben eine 15-jährige Geltungsdauer.
Als Hauptrichtungen der Tätigkeit des Parks werden die Ausarbeitung der
IT-Technologien und der Software und deren Überführung in die Produktion in Belarus, aber auch ihr Export angesehen.
Laut dem Präsidentendekret entrichten die Residenten des Technologieparks keine Steuern und Abgaben vom Erlös, den der Verkauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Vermögensrechten auf die Objekte des intellektuellen Eigentums einbringt, sowie keine Steuer auf Gewinn und keine Mehrwertsteuer vom Umsatz solcher Produktion. Für die Residenten sind auch Begünstigungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer und die Zollgebühren bei der Einfuhr der Waren, die für ihre eigene Tätigkeit gebraucht werden, auf Offshoregebühren, Pachtsätze und den Pflichtverkauf der ausländischen Währung vorgesehen.
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