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Grundlagen zum Heilmittelwerbegesetz

25.04.200612:13 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Grundlagen zum Heilmittelwerbegesetz

(openPR) Grundlagen zum Pharmarecht - Für Einsteiger und Refresher am 3.-4. Mai 2006 in Bonn.

Wie Medien heute berichtet haben, unterliegen Heilmittel den Einschränkungen des Heilmittelwerbesetzes, auch wenn es sich um eine Rabattaktion für das gesamte Sortiment handelt und nicht nur einzelnen Produkte betroffen sind. Das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 6 U 53/05 hat beschlossen, dass es sich bei der angekündigten Rabattaktion nicht um eine Imagewerbung, sondern um Werbung für Medizinprodukte handelte. Es handelte sich um eine Aktion zum Firmenjubiläum eines Hörsystemeherstellers.

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