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Höhere Unfallgefahren durch E-Bikes und Pedelecs!

(openPR) 24.03.2015. Das Geschäft mit E-Bikes und Pedelecs boomt nach wie vor, das beweisen die jährlich zweistelligen Zuwachsraten der Hersteller. Leider sind damit auch die Unfallgefahren mit den E-Bikes oder Pedelecs angestiegen. Eine der häufigsten Unfallgefahren sind Vorfahrtsverletzungen, weil andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit eines E-Bikes oder Pedelecs nicht richtig einschätzen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Auf der Sonderseite der GVI finden Interessierte wichtige Tipps zum Thema E-Bike oder Pedelecs.

„Für Fahrer von E-Bikes oder Pedelecs ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. E-Bikes oder Pedelecs mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Auf jeden Fall sollten die E-Bike-Radler sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr E-Bike oder Pedelec in der privaten Haftpflicht eingeschlossen sind.

E-Bikes oder Pedelecs mit der Antriebsvariante von 500 Watt und einer Beschleunigung auf 45 km/h können nicht in die private Haftpflicht eingeschlossen werden, warnt der Experte. Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.

Auf Grund der zunehmenden Beliebtheit werden die E-Bikes oder Pedelecs auch begehrter für Diebe. Ein gutes Fahrradschloss ist neben dem richtigen Versicherungsschutz gegen Diebstahl wichtig, rät Jürgen Buck.

Hilfreiche Tests und Tipps über richtige Suche und Kauf, Sicherheit, Diebstahlsicherung und Versicherungsschutz zu E-Bikes und Pedelecs stehen Radlern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter Fahrrad (Elektro, Pedelec, E-Bike), kostenlos zur Verfügung.

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