(openPR) Für ein Unternehmen bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, seine Erfindungen und Patente zu nutzen. Es kann sie selbst zu Produkten weiterentwickeln und diese vermarkten, es kann aber auch anderen Unternehmen Lizenzen zur Nutzung von Erfindungen und Patenten erteilen und den in der Erfindung liegenden wirtschaftlichen Wert auf diese Weise zu Geld machen. Umgekehrt kann es für ein Unternehmen „überlebenswichtig“ sein, für ein bestimmtes Produkt, das es auf den Markt bringen möchte und für das es nicht über alle notwendigen Patente und Rechte verfügt, von dem Rechteinhaber die entsprechenden Rechte gegen Zahlung einer Lizenzgebühr bekommen zu können.
In der Praxis sind bei Lizenzverträgen sehr unterschiedliche Gestaltungen üblich: Patent- und Gebrauchsmusterlizenzen, Know-how-Lizenzen, Markenlizenzen, Software-Lizenzen, Forschungs- und Entwicklungsverträge. Für ein Unternehmen kann es eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein, die eigenen Marken und Patente nicht selbst zu verwerten, sondern sie anderen Unternehmen gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Verfügung zu stellen. Solche „Lizenzprogramme“ erfordern umfassende grundsätzliche Überlegungen: Welche Strategie will das Unternehmen mit der Vergabe von Lizenzen verfolgen, welches sind geeignete Lizenzpartner, welche Informationen sollen und können offengelegt werden?
Kommt es zum Abschluss eines Lizenzvertrags, dann müssen viele Detailfragen geregelt werden, um anschließende zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden: Welche Rechte erwirbt der Lizenznehmer? Darf er seinerseits dritten Unternehmen sogenannte „Unterlizenzen“ erteilen? Wie soll sich die Lizenzgebühr berechnen? Besondere Rechtsfragen stellen sich außerdem bei sogenannten Forschungs- und Entwicklungsverträgen, die oft zwischen Forschungseinrichtungen und Universitäten einerseits und produzierenden Unternehmen andererseits geschlossen werden: Wie gestaltet man die Zusammenarbeit sinnvoll aus? Wem stehen die Rechte am Ergebnis bei diesen F&E.-Verträgen zu? Wie werden unterschiedliche Schutzrechte (Patente, Urheberrechte, Know-how) behandelt?
Der Vertragsworkshop „Lizenzverträge/F&E-Verträge“ am 18. und 19. Juni 2015 in München vermittelt das Praxiswissen, das erforderlich ist, um die genannten Vertragstypen in der Praxis professionell und rechtssicher zu verhandeln und auszugestalten. Am Nachmittag der beiden Lehrgangstage haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihre neu erworbenen Kenntnisse an praktischen Fällen in Gruppenarbeit zu erproben. Dadurch ist gewährleistet, dass die Teilnehmer ihre Kenntnisse direkt in der Praxis umsetzen und auftretende Fragen direkt mit dem Referenten besprechen können. Die beiden Lehrgangstage sind einzeln buchbar.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.akademie-heidelberg.de/seminar/15-06-gp140/vertragsworkshop-lizenzvertr%C3%A4ge sowie unter http://www.akademie-heidelberg.de/seminar/15-06-gp141/vertragsworkshop-fe-vetr%C3%A4ge













