(openPR) Pressemeldung des BVKJ-Landesverbands Westfalen-Lippe e.V.:
Krankenhäuser fordern mehr Geld für Notfallversorgung?
Fachärzte aus der Praxis können es billiger – aber nicht kostenlos!
Anlässlich der Veröffentlichung eines Gutachtens zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus hat sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) an die Medien gewandt und mitgeteilt, dass den Krankenhäusern in Deutschland bei der Versorgung von ambulanten Notfällen (also Patienten, die sich direkt an die Krankenhäuser wenden, aber nicht stationär behandelt werden, also nicht im Krankenhaus bleiben müssen) Kosten von ca. 120 Euro pro Fall entstünden; das von den Kassenärztlichen Vereinigungen gezahlte Honorar liege aber nur bei 32 Euro pro Fall.
Die niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin bieten neben ihrer Praxistätigkeit einen kinder- und jugendärztlichen Notfalldienst in Notfallpraxen in ganz Westfalen-Lippe an, die überwiegend an den Krankenhäusern angesiedelt sind. Dort werden im Jahr ca. 240.000 Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche ambulant untersucht und behandelt. Nur wenige Einzelfälle mussten an die Krankenhäuser weiter verwiesen werden (2-3 %). Dafür bekamen die Fachärzte bisher 25 Euro pro Fall. Ab 1.1.2015 wurde diese Fallpauschale an Wochenenden und Feiertagen auf 20 Euro, an Wochentagen vor 19 Uhr sogar auf 13 Euro gekürzt.
Dr. Burkhard Lawrenz, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Praxis im Sauerland und Vorsitzender des Landesverbands Westfalen-Lippe im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), sagt dazu: „Für dieses Honorar kann der kinder- und jugendärztliche Notfalldienst nicht in allen Regionen kostendeckend weitergeführt werden. Dann müssen noch mehr Kinder in Krankenhäusern behandelt werden, mit deutlich höheren Kosten. Um das zu verhindern, fordern wir die Weiterzahlung der bisherigen Honorare. Damit arbeiten wir immer noch deutlich günstiger als die Krankenhäuser – und das mit Facharztstandard und langjähriger Berufserfahrung ! Wo gibt es das sonst, dass hochqualifizierten Fachleuten von einem Tag auf den anderen für die gleiche Leistung 20 bis 50 Prozent vom Honorar gekürzt wird? Versuchen Sie das mal bei Lokführern oder Piloten!“
Michael Achenbach, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Märkischen Kreis und Pressesprecher des BVKJ-Landesverbands Westfalen-Lippe, fügt hinzu: „Auch wirtschaftlich ist es völlig unsinnig, den sparsam arbeitenden kinder- und jugendärztlichen Notfalldienst durch Honorarkürzungen in seiner Existenz zu gefährden und die Kinder dann in wesentlich teurer arbeitenden Krankenhäusern versorgen zu lassen.“
Wir fordern daher die sofortige Rücknahme der Honorarkürzungen und den weiteren Ausbau statt der Zerschlagung des kinder- und jugendärztlichen Notdienstes. Die Eltern unserer Patienten und die Krankenkassen stehen dabei hinter uns.





