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Geflügel leidet unter Aufstallungsgebot - Tierschützer fordern: Auch letzte Aufstallungsgebote aufheben!

19.02.201519:09 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Geflügel leidet unter Aufstallungsgebot - Tierschützer fordern: Auch letzte Aufstallungsgebote aufheben!
Diese Art der Lagerung von Geflügelkot gefährdet nicht nur die Wildvögel.  © AGfaN
Diese Art der Lagerung von Geflügelkot gefährdet nicht nur die Wildvögel. © AGfaN

(openPR) Nachdem der letzte Vogelgrippe-Seuchengang vom Friedrich-Loeffler-Institut und den Landwirtschaftsministerien der betroffenen Länder für erloschen erklärt wurde, halten einige Kreisveterinärämter mit Hinweis auf Wildvogelrastplätze weiterhin an ihren Verfügungen zur Aufstallung von Geflügel fest. Sie stützen sich dabei auf die Wildvogel-Hypothese des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf Riems. Unter dem Aufstallungsgebot leidet Geflügel, das normalerweise mit Auslauf gehalten wird, ganz besonders. So beobachteten Rassegeflügelzüchter in den vergangenen Wochen in zunehmender Zahl, dass ihr Geflügel keine befruchtungsfähigen Eier mehr legt.



Die von den Tierschützern als „Piepmatz-Hypothese“ gebrandmarkte Annahme geht davon aus, dass Wildvögel, insbesondere Zugvögel wie Gänse und Enten, für die Verbreitung der Krankheit verantwortlich seien. Dabei sei den Wissenschaftlern auch in den vergangenen drei Monaten trotz intensiver Suche bisher in keinem Fall der Nachweis für den Eintrag des Erregers durch Wildvögel gelungen. Hierfür spricht auch die letzte Risikoanalyse des FLI, in der es heißt: „Bei der epidemiologischen Aufarbeitung der drei Ausbruchsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wurde deutlich, dass die betroffenen Betriebe (alle in geschlossener Haltung) über gute Biosicherheitsvorkehrungen verfügten, es jedoch im Sicherheitskonzept Lücken gab, die einen indirekten Erregereintrag möglich machen.“ (FLI, Bewertung des Risikos zur neuerlichen Einschleppung sowie zum Auftreten von hochpathogenem aviärem Influenzavirus in Hausgeflügelbeständen in der Bundesrepublik Deutschland, Abschnitt 4.4. Seite 28, http://www.fli.bund.de/no_cache/de/startseite/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest.html)

„Die vom Friedrich-Loeffler-Institut unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter immer wieder aus der Schublade gezogene und zur Rechtfertigung der Aufstallungsgebote dienende ´Piepmatz-Hypothese`, unter der das Freiland-Geflügel, besonders die in den als ´Hinterhof-Haltungen` diffamierten Kleinbeständen gehaltenen Tiere, leiden, gehört endgültig auf den Müllhaufen der Verirrungen der obersten Seuchenschützer der Republik!“, fordert der Vorsitzende der AGfaN, Eckard Wendt. Die großen Geflügelställe mit 40.000 und mehr Tieren seien aus virologischer Sicht wahre Brutstätten für neue Mutationen bekannter Erregertypen. Wichtiger sei es, die Wildvogelpopulation vor den Gefahren durch die industrialisierte Geflügelhaltung zu schützen. Zurzeit werde immer noch nach der Ausstallung der Tiere die Geflügeleinstreu frei in der Feldmark gelagert (s. Foto).

Verfasser: Eckard Wendt (Vorsitzender)

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