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Medico Fonds Nr. 41: Anleger sollen zahlen

Bild: Medico Fonds Nr. 41: Anleger sollen zahlen
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Anleger des Medico Fonds Nr. 41 werden derzeit aufgefordert, ihre Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzuzahlen. „Dieser Forderung sollten die Anleger nicht nachkommen“, empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Mitte Januar erreichte die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 Objekt Gera KG, ein Rundschreiben der Kanzlei Hannemann, Eckl & Moersch Rechtsanwälte. Im Auftrag der Landesbank Baden-Württemberg werden sie aufgefordert, die Kommanditistenhaftungsbeiträge zurückzuzahlen. „Dabei geht es teilweise um fünfstellige Beträge. Das sollten sich die Anleger nicht gefallen lassen. Die Forderungen der Landesbank entbehren unseres Erachtens jeder rechtlichen Grundlage“, so Cäsar-Preller, der mit seinem Team bereits zahlreiche Anleger des Medico Fonds Nr. 41 in dieser Sache vertritt.

Hintergrund ist, dass die Landesbank Baden-Württemberg die Darlehen der Fondsgesellschaft gekündigt und fällig gestellt hat. Nun sollen die Anleger dafür aufkommen. Allerdings können gewinnunabhängige Ausschüttungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich vorgesehen ist.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt den betroffenen Anlegern nicht nur, der Aufforderung zur Rückzahlung nicht nachzukommen, sondern ihrerseits auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Anspruchsgegner können z.B. die vermittelnden Banken sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt haben“, so der erfahrene Rechtsanwalt. Das Landgericht München urteilte zuletzt, dass die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko analog zum GmbH-Gesetz §§ 30,31 aufgeklärt werden müssen. „Auch hier bietet sich ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche – auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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