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Schutz der Betreuten durch Aufklärung

04.02.201518:35 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) LIEBENAU - Ein brisantes Thema: sexueller Missbrauch. Noch brisanter: sexueller Missbrauch in stationären Einrichtungen. Auch hier besteht die Gefahr von Übergriffen, wenn Menschen mit Behinderungen als abhängig und schutzlos angesehen werden. Deshalb muss ihnen jeglicher denkbare Schutz gelten, um ihnen ein Leben in Würde, Sicherheit und Unversehrtheit zu ermöglichen. Bei der St. Gallus-Hilfe widmen sich Fachkräfte schon länger diesem Thema. Aus ihrer Arbeit sind Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch entstanden und veröffentlicht worden: für die eigenen Mitarbeiter, aber auch für Interessierte aus anderen Einrichtungen.


Augen nicht verschließen

"Unsere Arbeit und die Leitlinien sollen helfen, sensibel für Grenzüberschreitungen zu werden und sexuellem Missbrauch vorzubeugen", erläutert Ruth Hofmann vom Pädagogischen Fachdienst der St. Gallus-Hilfe in Liebenau. Sie leitet die Arbeitsgruppe, die sich als Präventionsgruppe versteht. Die aufklärende Arbeit soll bei Betreuten und Betreuern ein hohes Maß an Bewusstsein für das Thema Missbrauch schaffen. Ihre Arbeit soll aber auch bewirken, dass Mitarbeiter nicht schweigen, falls sie Hinweise auf Missbrauchsfälle erkennen. Dies macht auch der Geschäftsführer der St. Gallus-Hilfe Jörg Munk in seinem Vorwort deutlich: "Wir möchten Sie dringend auffordern, Ihre Augen nicht zu verschließen. Wann immer sich ein Verdacht in Ihnen regt, gehen Sie ihm nach."

Die Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch gibt es bei der St. Gallus-Hilfe zum internen Gebrauch bereits seit 2012. Die interne Arbeitsgruppe hat die Arbeit daran im Jahr 2009 aufgenommen. Nun wollen sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit der Veröffentlichung einem größeren Personenkreis zugänglich machen. Auch andere caritative Einrichtungen waren auf die Veröffentlichung gespannt. Empfohlen wird den Institutionen die Auseinandersetzung mit dem Thema von der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention, vom Deutschen Caritasverband und vom Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch".

Präventionen verbessern

"Wo sind die Risiken? Wo können wir die Prävention verbessern? Das sind Fragen, die wir weiterhin intensiv bearbeiten werden", erklärt Ruth Hofmann. Risikobehaftet können zum Beispiel Situationen sein, in denen Mitarbeiter alleine im Dienst sind. Die Stärkung der sozialen Kontrolle hat daher einen wichtigen Stellenwert.

Andererseits dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einen Generalverdacht geraten. ""Beziehung ist ein wesentliches Merkmal unserer sozialen Arbeit", schildert Ruth Hofmann. Ohne Nähe und Körperkontakt sind Betreuung und Pflege nicht vorstellbar. Beides gibt den Betreuten auch mehr Lebensqualität und Wohlbefinden. Das richtige Augenmaß, zwischen natürlicher Nähe und sexueller Grenzüberschreitung oder gar Missbrauch zu haben, wird die verantwortungsvolle Aufgabe bleiben.



Die Leitlinien können ab sofort bestellt werden:

per Post: St. Gallus-Hilfe, Siggenweilerstraße 11, 88074 Meckenbeuren
per Mail: info(at)st.gallus-hilfe.de
oder als Download unter www.st.gallus-hilfe.de/medien/downloads

Weitere Infos zur St. Gallus-Hilfe der Stiftung Liebenau finden Sie unter www.st.gallus-hilfe.de

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