(openPR) Die meisten von uns denken bei Berufsunfähigkeit zuallererst an den Arbeitsplatz. Dabei sind die Ursachen, die zum Verlust der Arbeitskraft führen, so individuell wie wir selbst. Es kann beim Sport oder bei einem Hobby passieren, am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin, durch eine schwere Erkrankung oder ein psychisches Leiden – doch wenn der Fall eintritt, sind nur die wenigstens finanziell ausreichend und sinnvoll gegen die drohende Berufsunfähigkeit abgesichert.
Ähnlich denken manche Menschen auch, dass es immer nur “die Anderen” treffen kann, die ohnehin die vermeintlich gefährlicheren oder körperlich anstrengenden Berufe ausüben, egal ob Dachdecker, Krankenpflegerin oder Seilbahntechniker.
Das Thema geht uns alle an: es kann wirklich jedem von uns passieren, dass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann; doch dann sollte man wenigstens finanziell auf der sicheren Seite stehen, damit man am Ende nicht doppelt einbüßt.
Gesetzliche Regelung
Wer (theoretisch) noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert und bekommt somit keine Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden zulässt, erhält man nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Volle Erwerbsminderungsrente bekommt man, wenn die Gesundheit eine tägliche Arbeitszeit bis 3 Stunden zulässt. Man spricht auch vom Restleistungsvermögen. Berufsanfänger, die die vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt haben, haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Video: Selbsttest
Mit unserem Selbsttest können Sie auf schnelle und einfache Weise überprüfen, wie sich Ihre Situation ohne Berufsunfähigkeit und mit Berufsunfähigkeit ohne Absicherung darstellt. www.hjm-makler.de/video-berufsunfaehigkeitsabsicherung/











