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Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV): Wie wird sie umgesetzt?

02.02.201518:17 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Kronberg 02.02.2015 - Die am 13. Dezember 2014 in Kraft getretene Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) für lose Ware ist vielen Umfrageteilnehmern bekannt und wird begrüßt. Allerdings gibt die überwiegende Mehrzahl der Befragten an, Aushänge oder andere Informationen zur Allergenkennzeichnung noch nicht bemerkt zu haben. Das geht aus einer ersten Kurzumfrage hervor, die MeinAllergiePortal im Januar 2015 unter seinen Nutzern durchgeführt hat.



Lebensmittel-Informations-Verordnung: Überwiegend bekannt und befürwortet

Von den an der Umfrage teilnehmenden Personen antworteten auf die Frage:

„Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die "Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV)". Verbraucher sollen über das Vorhandensein der 14 Hauptallergene in den angebotenen Produkten informiert werden. Diese Kennzeichnungspflicht gilt z.B. in Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten, Restaurants, Imbissständen, Kantinen etc. also überall dort, wo unverpackte Esswaren angeboten werden. Haben Sie von dieser Verordnung schon gehört?“

rund 72 Prozent mit „Ja“, immerhin mehr als jede vierte befragte Person hatte dagegen noch nicht von der LMIV gehört. Angesichts der kurzen Zeit seit Inkrafttreten der Verordnung mag dies ein durchaus akzeptabler Wert sein.

Wichtiger ist, dass die deutliche Mehrheit der befragten Zielgruppe, die Verordnung für sich selbst für äußerst sinnvoll hält. So beantworten die Frage:

„Halten Sie diese Verordnung zur Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung von Lebensmittels für sich persönlich für hilfreich?“

sogar 83 Prozent mit „Ja“ und nur 18 Prozent mit „Nein“. Die Maßnahme als solche wird also von der Zielgruppe als sehr positiv eingeschätzt.

Lebensmittel-Informations-Verordnung: Zögerliche Umsetzung im Handel

Problematisch sieht es dagegen mit der Umsetzung aus. Einkaufsstätten sowie Gaststätten, Restaurants, Kantinen und selbst Imbissbuden sind laut LMIV gehalten, durch Aushänge oder andere geeignete Informationsmittel auf die in den angebotenen Nahrungsmitteln enthaltenen Allergene hinzuweisen. Solche Hinweise hat bisher nur eine klare Minderheit in diesen Unternehmen wahrgenommen.

Bei den Einkaufsstätten wurde in der Umfrage nach Bäckereien, Metzgereien und Supermärkten gefragt. 77 Prozent der Befragten gaben an, in keiner dieser Einkaufsstätten Hinweise auf die Allergenkennzeichnung gesehen zu haben. Am ehesten finden sich nach Auskunft der Befragten die Hinweise auf Allergene noch in den Fleisch-, Wurst- und Käsetheken der Supermärkte. Hier gaben 15 Prozent der Befragten an, entsprechende Informationen gesehen zu haben. In Bäckereien hatten laut Umfrage 12 Prozent Allergenhinweise gesehen – in Metzgereien waren es nur noch 4 Prozent (Mehrfachnennungen möglich).

Lebensmittel-Informations-Verordnung: Auch die Gastronomie reagiert zurückhaltend

Unwesentlich besser sieht es bei den Restaurationsbetrieben aus. Hier gaben in der Umfrage 68 Prozent der Befragten an, keinerlei Hinweise zur Allergenkennzeichnungen gesehen zu haben. Lediglich 17 Prozent haben die entsprechenden Informationen in Restaurants, 13 Prozent in einer Kantine, 11 Prozent in Gaststätten und nur 5 Prozent beim Imbissstand gesehen (Mehrfachnennungen möglich).

Lebensmittel-Informations-Verordnung: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist groß!

Ein erstes Fazit kurz nach der Einführung der LMIV lautet also: Zwar ist die LMIV weitgehend bekannt und wurde von den Befragten als nützlich bewertet, mit der Umsetzung scheint man jedoch, vor allem in kleineren Betrieben, deutliche Schwierigkeiten zu haben. Zu Umsetzungsfragen findet man bei MeinAllergiePortal Interviews mit Experten.

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