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EEG-Härtefallregelung ungeeignet und bürokratisch

29.04.200401:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Förderung Erneuerbarer Energien muss an marktwirtschaftlichen Prinzipien ausrichten

Anlässlich der Anhörung des Umwelt-Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Härtefallregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar Wöhrl MdB:



Die heutige Anhörung hat verdeutlicht, dass der deutschen Wirtschaft mit der von der Bundesregierung geplanten Härtefallregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz wenig geholfen wird. Positiv hervorzuheben ist lediglich, dass die Bundesregierung endlich Konsequenzen aus der Belastung der deutschen Industrie durch das EEG zieht. Die von der Bundesregierung geplante Härtefallregelung zur Kappung der EEG-Abgaben greift aber deutlich zu kurz, ist zu bürokratisch und gibt Unternehmen keine langfristige Investitionssicherheit.

Durch die vorgesehene Belastungsbegrenzung wird nur eine geringe Anzahl von Unternehmen entlastet. Weite Teile der deutschen Industrie, insbesondere der industrielle Mittelstand, die ebenfalls unter der hohen und stetig steigenden Belastung durch das EEG leiden, werden von den vorgesehenen Befreiungskriterien dagegen nicht erfasst. So fällt beispielsweise keine Papierfabrik in Deutschland unter die von der Bundesregierung vorgesehene Härtefallregelung, obwohl die Zellstoff- und Papierindustrie 2003 durch das EEG mit 48,5 Mio. Euro bzw. jeder Arbeitsplatz mit Kosten von rund 1070 € pro Arbeitsplatz belastet wird. Daher bleiben durch die vorgesehene Regelung Standortnachteile im internationalen Wettbewerb bestehen und werden Arbeitsplätze gefährdet.

Die geplante Regelung wird darüber hinaus zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und keine Investitionssicherheit geben, da sie an Ermessenskriterien gebunden ist und die Unternehmen keinen, auf objektiven Kriterien basierenden Anspruch auf die Entlastung haben. Darüber hinaus wird den Unternehmen ein erheblicher bürokratischer Aufwand zugemutet.

Der vorgesehene Begrenzungsmechanismus löst außerdem nicht das Grundproblem der steigenden Tendenz der Belastung der deutschen Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das EEG. 2003 wird das EEG-Vergütungsvolumen rund 2,75 Mrd. € betragen. Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch wird dieses Volumen ohne gesetzliche Änderungen noch weiter ansteigen und die Strompreise noch weiter erhöhen. Um die Belastungen für die deutsche Wirtschaft und die Verbraucher in Grenzen zu halten, brauchen wir deshalb dringend einen Umbau des EEG. Die künftige Förderung Erneuerbarer Energien muss an marktwirtschaftlichen Prinzipien ausgerichtet werden und die aus ihr resultierenden Belastungen müssen begrenzt werden.

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