(openPR) Wie wichtig es ist, dass sich medizinisches Personal an bestimmte Hygieneregeln hält, wurde auf besonders drastische Weise im Falle von Ebola deutlich. Unter anderem hatten sich Krankenschwestern in Spanien sowie in den USA mit dem lebensbedrohlichen Virus infiziert, weil sie im Umgang mit den Patienten ihre Schutzkleidung nicht ordnungsgemäß trugen. Zwar handelt es sich hier um Ausnahmefälle und extreme Konsequenzen, die aus einer Missachtung von bestimmten Vorschriften resultieren. Dennoch geben sie Anlass, einmal genauer hinzuschauen und die hygienischen Bedingungen beim Zahnarzt auf den Prüfstand zu stellen.
Frankfurt, Alzey, Januar 2015. – Handschuhe, Schutz- oder Lupenbrille und Mundschutz - diese (Bekleidungs-)Utensilien sind feste Bestandteile der Behandler sowie Arzthelferinnen der Praxen "Schöner Mund", die im Kontakt mit Patienten stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gesunde Patienten handelt oder solche, die wegen einer viralen Erkrankung ansteckend sein könnten. "Grundsätzlich wird jeder Patient gleich vorsichtig behandelt", erzählt Gundolf Schüttfort, Zahnarzt in der Praxis "Schöner Mund" am Standort in Frankfurt Niederrad. Die Schutzkleidung des medizinischen Personals ist das eine. Das andere sind sterile Gerätschaften, die ebenfalls Voraussetzung für eine einwandfreie Behandlung sind. Nach jeder Nutzung werden daher Instrumente wie beispielsweise Spiegelsonden oder Bohrer in ein Desinfektionsbad, meistens bestehend aus formaldehydhaltigen Präparaten, und anschließend in einen Sterilisator gelegt. Für die Hand- und Winkelstücke wie etwa die Instrumente, die einen Bohrer halten, gibt es noch einmal ganz spezielle Desinfektionsgeräte, um Dichtung und Mechanik nicht zu beschädigen. Ein dritter Aspekt, der unbedingt Bestandteil der Hygieneregeln beim Zahnarzt ist: Nach der Behandlung müssen selbstverständlich auch die Hände sowie Flächen des Behandlungsraumes desinfiziert werden. Dafür zieht der Arzt seine Einmal-Handschuhe aus und wäscht die Hände mit alkoholischen Einreibepräparaten.
Hohe Desinfektionsstandards für Zahnärzte sind unverzichtbar
Ein Zahnarzt, genau wie ein anderer Arzt, kommt seinen Patienten sehr nah. Zum Wohle des Patienten, aber auch zur eigenen Sicherheit, gelten Sauberkeit und Hygiene als oberste Gebote in einer Praxis. Bei den Zahnarztpraxen "Schöner Mund" sind alle Mitarbeiter in dieser Disziplin geschult und beherrschen den reibungslosen Umgang mit den Patienten. Eigentlich ist dieser Aspekt beim Arzt selbstverständlich. Doch es gibt Anlässe, die es notwendig machen, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Etwa jetzt, in der Winterzeit, wo viele Patienten mit einer Erkältung oder Grippe ihren Zahnarzttermin wahrnehmen. Trotz Viren oder Bakterien, die sie mitunter mitbringen, ist der Umgang unproblematisch, denn sie werden unter völlig sterilen Bedingungen behandelt. "Neben den klassischen Hygienevorschriften und dem Tragen unserer Schutzkleidungen, bestehend aus Mundschutz, Brille und Handschuhen ist eine Grippeimpfung empfehlenswert für Behandler und ihre Teams", erklärt Gundolf Schüttfort.
Selbstverständlich gibt es auch andere Formen ansteckender Krankheiten, mit denen Zahnärzte konfrontiert werden. Beispielsweise behandeln sie Patienten, die eine schwerwiegendere akute oder chronische Erkrankung in sich tragen. Dazu gehören an Hepatitis B und C Erkrankte oder Menschen, die sich mit dem HIV-Virus infiziert haben. Aber auch diese Fälle stellen für Schüttfort und seine Kollegen kein Problem dar. "Der Berufskleidungsschutz ist hoch und die Desinfektionsstandards im Anschluss an die Behandlung sind noch höher als bei anderen Patienten." So lässt man etwa die benutzten Instrumente nach der Behandlung länger im deutlich höher konzentrierten Desinfektionsbad einwirken.
Zahnmedizin im Falle hochansteckender Krankheiten
Das Credo bei "Schöner Mund" lautet: Jeder wird behandelt. Allerdings gibt es einige Krankheitsumstände, unter denen entweder gar keine zahnmedizinische Behandlung durchgeführt werden kann oder sie aus der Zahnarztpraxis verlagert werden muss: Patienten mit der sehr selten auftretenden Creutzfeld-Jakob-Krankheit dürfen beispielsweise nicht behandelt werden. Hier hat das Robert Koch-Institut, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, bestimmt, dass sie in eine Uniklinik müssen. Denn nur dort sind die speziell erforderlichen Desinfektionsgeräte vorhanden. Ähnlich ist es mit Tuberkulose-Fällen: Sollte der Zahnarzt bei seiner Anamnese auf Symptome stoßen, die typisch sind für diese bakterielle Infektionskrankheit, dann muss er den Patienten in die Notaufnahme einer Klinik schicken. Hier handelt es sich um eine meldepflichtige Erkrankung. Auch bei Verdacht auf Ebola hat der Arzt die Pflicht, den Patienten in eine Notaufnahme, beispielsweise in einem der Kompetenzzentren oder zumindest eine Uniklinik, zu schicken. Solange das Virus allerdings nicht ausgebrochen ist, ist die Krankheit nicht erkennbar und auch nicht ansteckend. Lediglich, wenn der Arzt während der Anamnese typische Symptome wie Husten oder Fieber identifiziert und herausfindet, dass der Patient sich in einem mit Ebola infizierten Gebiet wie Sierra Leone aufgehalten und Kontakt zu Einheimischen hatte, dann sind das Gesundheitsamt, die Notaufnahme einer Uniklinik oder ein Ebola-Kompetenzzentrums anzurufen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man mit solch einem Fall konfrontiert werde, ist laut Schüttfort jedoch sehr gering: "Das Thema Ebola spielt bei uns theoretisch eine Rolle. Praktisch wird es hierzulande jedoch nicht vorkommen."
Regelmäßige Schulungen & Hygienewächter
Zu den Aufgaben von Hygieneberatern im Praxenverbund „Schöner Mund“ gehört, dass alle Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Hygienerichtlinien sind und Schulungen zu relevanten und aktuellen Themen stattfinden. Orientierung zu Schulungsinhalten bieten die Vorgaben des Robert Koch-Instituts. Behandler sowie die Helferinnen und Helfer werden geschult. Die Schulungen finden jeweils in den Praxen, mindestens einmal pro Halbjahr statt, so zuletzt zum Thema „Virale Erkrankungen“. Zusätzlich gibt es einen Arbeitskreis für Hygiene bei den Zahnarztpraxen „Schöner Mund“, der ebenfalls kontinuierlich die Einhaltung von Hygienevorschriften sichert.












