(openPR) Fachberatungsstellen, die Hilfesuchende auf die Warteliste setzen mussten, Therapeuten* und Psychologen, die akut hilfebedürftige Kinder und Jugendliche nicht behandeln konnten, all dies war im Jahre 2014 keine Seltenheit, sondern bittere Realität.
Große Reden wurden überall geschwungen, der Kinderschutz besäße oberste Priorität. In den Haushaltsplanungen der Kommunen spiegelten sich diese jedoch nicht wieder; staatliche Zuschüsse blieben in vielen Städten auf dem gleichbleibend niedrigen Niveau. Schlechte Karten haben generell jene Fachberatungsstellen, bei denen Haushaltsplaner davon ausgehen, dass durch Sponsorengelder noch anderweitig Geld in die Kasse kommt. Da werden beantragte Zuschüsse schnell mal gekürzt. Ohne Spender und Sponsoren kann heutzutage kaum eine Fachberatungsstelle mehr existieren.
Gelder fehlen auch beim Fonds Sexueller Missbrauch (FSM). Außer Mecklenburg-Vorpommern und Bayern weigern sich die Länder bisher, ihren Anteil in den Fonds einzuzahlen. Und die Bearbeitungszeit ist für viele Betroffene eine Zumutung: durchschnittlich 9 Monate warteten Antragssteller im letzten Jahr auf einen Leistungsbescheid.
Vertröstet auf unbestimmte Zeit werden Betroffene sexualisierter Gewalt aus den ehemaligen Behinderteneinrichtungen oder der Psychiatrie. Sie werden bisher von keinem Hilfefonds aufgefangen. Wir gehen davon aus, dass Hunderttausende Betroffene aus ehemaligen Behinderteneinrichtungen bisher ohne adäquate Hilfe sind.
Über diese Missstände lesen wir selten etwas in den Medien. Obwohl kaum ein Tag vergeht, an dem die Medien über sexuellen Missbrauch berichten, stehen meist Straftaten und Täter im Fokus - ob und mit welchen Mitteln die Opfer unterstützt werden, um mit dem Erlebten umzugehen, darüber erfahren wir so gut wie nichts. Was fehlt, ist eine Berichterstattung, die das Augenmerk auf die Betroffenen richtet.
Auch im Fall Edathy sind die Opfer schon längst aus dem Blick geraten. Hier geht es nur noch um die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt was gewusst und an wen welche Informationen weitergegeben wurden.
Immerhin hat der Fall Edathy bewirkt, dass zukünftig auch die Herstellung und der Besitz von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen unter Strafe gestellt werden, wenn die Absicht besteht, diese zu verkaufen oder in Tauschbörsen anzubieten. Das Strafmaß für den Besitz von Missbrauchsabbildungen (fälschlicherweise auch als Kinderpornografie bezeichnet) wird von zwei auf drei Jahre erhöht und der Begriff „Kinderpornografische Schriften“ erweitert.
Im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinien sind zudem weitere wichtige und längst überfällige Änderungen des Sexualstrafrechts beschlossen worden.
Unverständlich für uns bleibt, warum man bei dieser Gelegenheit nicht endlich auch die Mindeststrafe für den sog. „einfachen“ sexuellen Missbrauch (§ 176) auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht hat. So bleibt sexueller Missbrauch nach deutschem Recht weiterhin nur ein „Vergehen“, was bedeutet, dass ein Verfahren u.U. gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden kann. Kommt dieses zum Tragen, gilt der Täter als nicht vorbestraft und die Straftat wird weder im Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister eingetragen.
Wozu wurde eigentlich 2009 die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Vielzahl von Straftaten des sexuellen Missbrauchs gar nicht erfasst werden?!
Wie ernst nehmen die Politiker das Thema sexualisierter Gewalt wirklich? Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes Wilhelm Rörig musste bei der jetzigen Regierungsbildung noch um sein Amt zittern. Gesetzlich verankert ist sein Amt bis heute nicht. Sexualisierte Gewalt ist jedoch kein Thema, was innerhalb weniger Legislaturperioden abgefrühstückt werden kann.
Kinderschutz, Prävention und Aufarbeitung wird immer dann ganz groß geschrieben, wenn das Medieninteresse durch Skandale wachgerüttelt wird. So fühlten sich auch die Grünen genötigt, den Umgang ihrer Partei mit der sog. Pädophilenbewegung in den frühen 80er Jahren endlich aufzuarbeiten. Ein nicht ganz so einfaches Unterfangen; das Institut, welches mit der Aufklärung beauftragt wurde, stieß bei seiner Arbeit auf erhebliche Widerstände. Wir sind gespannt, ob es bei der eigens von den Grünen eingerichteten Arbeitsgruppe besser läuft. Positiv ist auf jeden Fall, dass auch die Führungsriege der Grünen in Kontakt mit Betroffenen und ExpertInnen ist. Eine Grundvoraussetzung, um die Anliegen der Betroffenen besser verstehen zu können.
Was wir immer noch brauchen ist eine starke politische Lobby, die dem Thema Kindesmissbrauch langfristig und nachhaltig Gewicht gibt. Nur so sind Verbesserungen im Bereich Beratung und Therapie, Prävention, Strafverfolgung und -verfahren möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren 1. Vorsitzenden Ingo Fock.















