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Haare mit Laser entfernen - Krankenkasse trägt Kosten bei bestimmten Erkrankungen

16.12.201409:57 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Haare mit Laser entfernen - Krankenkasse trägt Kosten bei bestimmten Erkrankungen

(openPR) Stoppeln am Kinn und auf der Oberlippe, ein dunkler Bartschatten auf den Wangen - besonders Frauen und transsexuelle Menschen leiden darunter, wenn Gesichtshaare selbst nach dem Rasieren noch sichtbar sind. Für Betroffene sind die Haare nicht nur lästig, sondern stellen eine erhebliche psychische Belastung dar. Eine Möglichkeit sie dauerhaft zu entfernen, ist die Haarentfernung mit dem Laser.

"Bei der Behandlung richten wir energiereiches, rotes Licht auf die gewünschten Körperstellen. Dieses dringt tief bis zu den Haarwurzeln vor", erklärt Dr. Johannes Müller-Steinmann, Direktor des Hautarztzentrums Kiel. "Dort verwandelt es sich in Wärme und verschließt so die Wurzeln. Neue Haare haben hier keine Chance mehr nachzuwachsen."

Meistens reichen fünf bis zehn Behandlungen aus, um 70 bis 98 Prozent der sichtbaren Haare zu entfernen. Für die unterschiedlichen Hauttypen verfügt das Hautarztzentrum Kiel über drei verschiedene Laser. Neben dem Alexandritlaser eignet sich der Gentle-YAG-Laser, ein langgepulster Laser, besonders gut, um dunkle Haare auf dunkler Haut zu entfernen. Für feine, helle Haare verwenden die Experten den Superhairremoval, ein Pulslichtsystem, das bei allen Haut- und Haartypen einsetzbar ist.

Ein Vorteil der Haarentfernung mit dem Laser sei, dass die Behandlung relativ nebenwirkungsarm und schmerzfrei ist, so Müller-Steinmann: "Manche Patienten berichten, dass sich der Laserstrahl auf der Haut wie leichte Nadelstiche anfühlt." Außerdem werde das Gewebe um das Haar herum geschont.

Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen aus diesem Jahr kann jetzt für Patienten, die unter ihrem Haarwuchs leiden, eine Erleichterung bedeuten. Das Gericht hat die Krankenkasse einer transsexuellen Patientin dazu verpflichtet, die Kosten für eine dauerhafte Barthaar-Entfernung zu übernehmen. Der Grund: Die Haarentfernung erfolgt nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus gesundheitlichen Gesichtspunkten - aufgrund ihrer Transsexualität. Der "Bartschatten", der nach einer Rasur zurückbleibt, sei der Beklagten nicht zuzumuten.
Das Gericht führte unter anderem aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen zwar die Epilation Behandlung mit der elektrischen Nadel übernehmen. Jedoch ist dieses eine extrem langwierige Behandlung. Außerdem gibt es fast keine Ärzte mehr, die diese Behandlung durchführen. Die Elektroepilations-Behandlung ist inzwischen praktisch vollständig von der Laserbehandlung verdrängt worden.

Mit diesem Urteil ist davon auszugehen, dass Krankenkassen in Zukunft auch in anderen Fällen lasergestützte Haarentfernungen zahlen werden, zum Beispiel bei Frauen mit Hormonstörungen oder sehr starkem Haarwachstum. Denn auch hier ist der Haarwuchs krankhaft bedingt und die Patientinnen leiden häufig psychisch darunter.

Information für die Presse:
Dr. Johannes Müller-Steinmann, Facharzt für Dermatologie, Lasermedizin, steht Ihnen als ärztlicher Direktor des Hautarztzentrums Kiel nach Absprache gern für Interviews zur Verfügung.

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