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Straßenreinigungsgesetz gilt auch für ältere Menschen

08.12.201419:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Straßenreinigungsgesetz gilt auch für ältere Menschen
© Erika Hartmann - pixelio.de
© Erika Hartmann - pixelio.de

(openPR) Normalerweise trägt die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ die Gemeinde. Meistens wird diese Verpflichtung aber auf die Straßenanlieger übertragen, egal wie alt diese sind.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun im Eilverfahren entschieden, dass auch für ältere Menschen, nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz eine Pflicht zur Straßenreinigung gilt.

Ein Fall:
Eine 95-jährige Eigentümerin hat ihr Grundstück an einem öffentlichen Fußweg. Somit ist sie dazu verpflichtet den Weg von ihrem Grundstück bis zur Mitte der Verkehrsfläche frei von Schnee, Laub und Abfall zu halten. Deswegen wurde die Frau vom Bezirksamt zur Reinigung des Fußwegs herangezogen. Diese wehrte sich aber dagegen.

Beim Verwaltungsgericht machte sie einen Antrag geltend. Sie verwies dabei auf ihr hohes Lebensalter und dass die Einordnung des Weges nicht nachvollziehbar sei - jedoch ohne Erfolg!
Der Antrag der Frau wurde vom Gericht abgelehnt. Denn die Verpflichtung zur Straßenreinigung ergebe sich aus ihrer Stellung als Anliegerin des in der entsprechenden Kategorie eingetragenen Weges. Nur in einem gesonderten Verfahren könnte gegen die Eintragung Einwände geltend gemacht werden.

Das Gericht wies zudem daraufhin, dass die 95-jährige Frau die Reinigung nicht selber vornehmen müsste. Denn sie habe die Möglichkeit einen Dritten mit der Aufgabe zu beauftragen.

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